Wer etwa angibt, nicht selbst gefahren zu sein, dem kann das Führen eines Fahrtenbuchs drohen, so eine ADAC-Sprecherin. Und wer die Korrektheit der Messung in Zweifel zieht, benötigt Einblick in die Bußgeldakte, was durch die Einschaltung eines Anwalts erleichtert wird, und muss auch mit Gutachterkosten rechnen.
Wer nach dem Blitzen gleich vor Ort aus dem Verkehr gezogen wird: Auch hier wird zwischen Verwarnungs- und Bußgeld unterschieden. Direkt vor Ort bezahlen kann man nur Verwarnungsgelder, muss man aber nicht. Dann folgt das per Post. Ein Bußgeld lässt sich grundsätzlich nicht vor Ort bezahlen und zieht die postalische Zustellung nach sich. (dpa) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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