Werkstatt-Streit
Bei einem Streit mit seiner Kfz-Werkstatt muss der Kunde nicht immer sofort vor Gericht ziehen. Stattdessen kann er eine Schiedsstelle des Verbandes des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) anrufen.
Ihre Entscheidung ist für eine Mitgliedswerkstatt in jedem Fall bindend. Der Kunde aber hat laut „Auto Bild“ die Wahl: Gefällt ihm der Schiedsspruch nicht, kann er immer noch vor Gericht gehen. Eine Liste der Schiedsstellen findet sich im Internet unter www. kfzgewerbe.de/autofahrer/ verbraucherinfos.
Die Vorteile für den Kunden bei einer Schiedstelle:
- Das Verfahren ist kostenfrei
- Schnelle Lösung eines Problems
- Die Schiedskommission ist neutral
- Trotz Schiedsverfahren ist noch der ordentliche gerichtliche Weg möglich
Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit.
dpa/kfzgewerbe.de