Lesen Sie hier, wofür das "E" auf Kennzeichen steht.
Wer sein Auto stilllegen will, muss zur Zulassungsstelle neben dem Personalausweis auch die beiden Zulassungsbescheinigungen und die Nummernschilder mitnehmen. "Die bekomme ich zurück und kann damit mein Fahrzeug jederzeit wieder zulassen", sagt Cichon. Die Stilllegung gilt für maximal sieben Jahre.
Soll das Auto verschrottet werden, übernimmt entweder der Händler alle Formalitäten oder der Weg führt zum Verwertungsbetrieb. Hier werden die Schilder abmontiert und die Zulassungsbescheinigung Teil II einbehalten. "Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Verwertungsnachweis geht man zur Zulassungsstelle und das Auto wird aus dem Register gelöscht", sagt Cichon.
Ebenfalls spannend: Dieser Golf wirkt unscheinbar, hat es aber faustdick unter der Haube.
dpa/tmn