Kommt es zu einem Zusammenstoß, ruft man nach dem Sichern der Unfallstelle die Polizei. Die Beamten geben dem Forstamt Bescheid und dokumentieren das Geschehen, erläutert der Tüv Rheinland. Der Förster oder Jagdpächter kümmert sich um das Tier. Selbst sollte man es nicht anfassen. Der GDV rät, Fotos vom Unfallort, dem Tier und den Schäden am Fahrzeug zu machen. Man sollte sich vom Föster oder der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
Kasko-Versicherungen regulieren grundsätzlich durch Haarwild verursachte Schäden. Dazu zählen etwa Rehe, Wildschweine und Hasen. Auf die Schadenfreiheitsklasse wirkt sich ein regulierter Wildunfall nach GDV-Angaben nicht aus.
Webseite wildunfall-vermeiden.de