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Winter-Tipps und Pflichten für Autofahrer

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Winterpflichten: Wer vor dem Losfahren nicht gründlich kratzt, riskiert ein Bußgeld. Denn nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Foto: Tobias Hase
Winterpflichten: Wer vor dem Losfahren nicht gründlich kratzt, riskiert ein Bußgeld. Denn nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Foto: Tobias Hase © Tobias Hase

Der Winter stellt viele Autofahrer vor Herausforderungen. Nicht nur Winterreifen sind zu montieren, auch die Scheiben sind oft zugefroren. Was kann man tun, um das Auto eisfrei zu bekommen? Oder reicht das berüchtigte «Guckloch»?

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Um das Auto im Winter im verkehrssicheren Zustand zu halten, müssen Fahrer einiges an Mehrarbeit leisten. Denn die Scheinwerfer, Seitenspiegel und Lufteinlässe sollten frei von Schnee, Eis und Herbstlaub sein.

Wer nur das berüchtigte «Guckloch» freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 10 bis 35 Euro, erklärt Frank Häcker vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Als sicher gilt nur, wenn der Fahrer durch alle Scheiben freie Sicht hat. Lediglich die Heckscheibe darf bei Nutzung der Seitenspiegel vereist bleiben.

Noch teurer kann es bei einem Unfall werden: «Die Versicherung kann bei einer Obliegenheitsverletzung einen Regress bis zu 5000 Euro vom Versicherten einfordern», so Häcker.

Wenn der Fahrer keine Garage hat oder das Auto nicht unterstellen kann, sind die Scheiben oft vereist. «Am besten bekommt man diese mit dem Eiskratzer oder einer Standheizung wieder frei. Oder man schützt die Scheibe bequem am Vorabend durch eine Abdeckung» empfiehlt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Als Schutz können spezielle Thermomatten, Pappe oder sogar einfache Decken dienen.

Vom Enteisen mit heißem Wasser rät der Experte ab. Denn die Scheiben könnten aufgrund der Kälte gleich wieder gefrieren. Nicht erlaubt ist, den Motor zum Abtauen der Scheiben laufen zu lassen. Denn das gilt als vermeidbare Lärm- und Umweltbelastung, die «gemäß §30 Straßenverkehrsordnung mit 10 Euro bestraft wird», sagt Jost Henning Kärger, Verkehrsjurist beim ADAC.

Um dann mit dem freigekratzten Auto aus der Einfahrt zu kommen, rät Engelmohr zum klassischen Schneeschippen. Auch Asche und stumpfes Streugut wie Splitt können verwendet werden. «Salz ist nur in einem bestimmten Temperaturbereich hilfreich.» Außerdem sollte der Fahrer beim Einsatz von Salzbeimischungen den Umweltschutz beachten. Für die erlaubte Menge gebe es laut Häcker kommunale Regelungen. Zu viel Salz könne von der Gemeinde als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wer sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Schnee festgefahren hat, kann mit einfachen Mitteln wie Fußmatten und Reisig den Reifen wieder zu Grip verhelfen.

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