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Unseriös und illegal? Das steckt hinter den "Wir kaufen Ihr Auto"-Kärtchen

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Nicht jeder freut sich über das Visitenkärtchen an der Autoscheibe.
Nicht jeder freut sich über das Visitenkärtchen an der Autoscheibe. © dpa / Jan Woitas

Jeder kennt die bunten Visitenkärtchen mit Aufschriften wie "Wir kaufen Ihr Auto", die heimlich auf Windschutzscheiben landen. Was hat es damit auf sich?

Wer länger auf einem öffentlichen Parkplatz steht, findet des Öfteren ein Visitenkärtchen auf der Windschutzscheibe. "Wir kaufen Ihr Auto" oder "Ankauf & Export", heißt es darauf.

Das Angebot ist meist verlockend: Die Händler verlangen nämlich keinen TÜV und nehmen sogar Fahrzeuge mit Motorschäden oder anderen Mängeln. Auch der Kilometerstand ist egal. Obendrein versprechen sie Barzahlung an Ort und Stelle und eine schnelle Abwicklung des Geschäfts. Doch wie vertrauenswürdig sind diese Angebote? Und ist es überhaupt erlaubt?

Schnelles Geschäft: Wie seriös sind die Händler?

Auch wenn die Kärtchen einen unseriösen Eindruck machen, muss dasselbe nicht unbedingt auf die Händler zutreffen. Das stellte Stiftung Warentest 2016 fest, als die Verbraucherorganisation versuchsweise vier Nummern anrief, um einen Opel Corsa zu verkaufen. Jedoch drücken die Händler enorm den Preis und stapeln erst einmal tief. Wer also seinen Wagen an einen solchen "Kärtchen-Händler" verkaufen will, sollte sich zuerst eine sachkundige Meinung über den Wert des Autos einholen - ansonsten wird man schnell mal übers Ohr gehauen.

Die billigen Fahrzeuge werden nach dem Kauf meistens exportiert, während die teureren aufgemöbelt und weiterverkauft werden. Für die Polizei lohnt sich der Aufwand kaum, den Händlern nachzugehen - es sind auch weniger die Händler, sondern die Verteiler der Kärtchen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Auch interessant: Diese Dokumente brauchen Sie, um Ihr Auto anzumelden.

Visitenkärtchen verteilen: Das droht Ihnen

Das Anbringen von Visitenkärtchen an Autos ist ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbußen bestraft. Die Werbung gilt nämlich als unerlaubte Sondernutzung der Straße. "Selbst wenn Händler einen Antrag stellen, können wir dem nicht statt­geben.", sagt Marcus Kühlem, Fachbereichsgruppenleiter im Ordnungsamt Köln. Kristin Nettelnbrecher vom Kreisverwaltungsreferat München bestätigt das: "Das ist nicht genehmigungsfähig."

Erfahren Sie auch: Das müssen Sie beim Kennzeichen-Wechsel beachten.

Wer beim Verteilen von Kärtchen erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von 100 Euro rechnen. Wiederholungstäter bekommen eine Strafe von bis zu 1000 Euro aufgebrummt. Wenn Sie eine Visitenkarte an Ihrem Auto entdecken, sollten Sie es aber nicht einfach auf die Straße werfen. Denn Straßenverschmutzung ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 20 oder 35 Euro Bußgeld geahndet.

Lesen Sie hier, wie ein Gericht 2010 gegen einen Autohändler urteilte.

Von Franziska Kaindl

Video: Top 7 der Gebrauchtwagen-Fallen

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