Wer nicht vom gesetzlichen Auskunftsanspruch Gebrauch machen kann, sollte das Thema Gehalt immer wieder zur Sprache zu bringen - zum Beispiel im Mitarbeitergespräch, rät Prof. Jutta Rump, Botschafterin für die Themen Chancengleichheit und Diversity bei der Initiative «Neue Qualität der Arbeit».
Sich gut informieren
Zuvor sollten sich Beschäftigte in jedem Fall gut informieren - und zum Beispiel im Internet recherchieren, in welchem Rahmen sich die Gehälter der eigenen Berufsgruppe bewegen. Dazu gehört auch der Vergleich, was andere mit ähnlicher Position und ähnlicher hierarchischer Einordnung verdienen.
Erfahren Arbeitnehmer, dass sie schlechter bezahlt werden als Kollegen, können sie klagen. «Das ist dann der unschöne Fall», sagt von Platen. Denn für einzelne Beschäftigte bringt ein Gespräch mehr als eine Klage. Wo diese notwendig wird, sei das meist mehr oder weniger gleichbedeutend mit einem «Ich kündige».
Von Platen rät schon Absolvierenden, bei der Jobwahl auf die Unternehmenskultur zu achten. Und zum Beispiel herauszufinden, wie das Thema Gehaltstransparenz in einem Unternehmen gehandhabt wird. Wer bereits im Voraus mit Angestellten eines potenziellen Arbeitgebers über solche Punkte spricht, kann eine spätere Zusammenarbeit auf Augenhöhe sicherstellen.
Leitfaden Entgelttransparenzgesetz