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Bund und Länder beschließen weitere Corona-Regeln

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Bund und Länder halten an der Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen fest. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
Bund und Länder halten an der Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen fest. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB © Soeren Stache

Schulen sollen nach den Ferien öffnen, Großveranstaltung unter Auflagen stattfinden dürfen: Bund und Länder haben sich auf ein weiteres Vorgehen im Kampf gegen Corona geeinigt.

Berlin (dpa) - Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf weitere Regeln zum Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt. Hier die wesentlichen Beschlüsse in Kurzform:

- Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen vorerst fest: 1,5 Meter Abstand, verstärkte Hygiene, Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen, Kontaktbeschränkungen.

- Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.

- Bei höherem Infektionsgeschehen können weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden.

- Die Länder streben an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren und zeitnah auch zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote.

- Die Kapazitäten für gezielte Testungen vor allem in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen sollen ausgebaut werden. «Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen.»

- Kanzlerin und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzuladen.

- Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste oder Kirmesveranstaltungen bleiben noch bis mindestens Ende Oktober verboten - mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August.

- Die Länder sind weiterhin bestrebt, Einschränkungen etwa in der Gastronomie, im Beherbergungsbereich, im Kulturbetrieb oder für religiöse Gemeinschaften zurückzunehmen oder abzumildern - sofern die Regeln eingehalten werden.

- Inzwischen ist unter anderem der touristische Reisebusverkehr in den meisten Ländern wieder erlaubt. «Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr erforderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personenverkehr an.»

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