Doch was, wenn Händler oder Wirte die Annahme von Bargeld in ihrem Laden oder Lokal ablehnen? Dürfen sie das einfach so? „Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit“, zitiert das Nachrichtenportal NTV.de dazu Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland in Berlin. Händler und Kunden können den Inhalt des Vertrages - also auch die Art der Zahlung - demnach frei bestimmen. Der Händler muss dem Bericht zufolge also keine Bargeldzahlungen akzeptieren. „Er muss Kunden aber vor dem Abschluss des Vertrags explizit informieren, welche Zahlung er nicht akzeptiert. Ein Hinweisschild am Eingang oder an der Kasse genügt", berichtet das Nachrichtenportal.
Und auch, dass sie nur bestimmte Banknoten annehmen, dürfen Händler dem Bericht zufolge festlegen. Zum Beispiel würden manche Tankstellen große Banknoten nicht akzeptieren. Das Motiv dahinter sei, genügend Wechselgeld in der Kasse zu haben, das sie den Kunden geben können.
Fazit: Verbraucher müssen sich nach den Gepflogenheiten im Geschäft richten. Sie sollten rechtzeitig auf die Hinweisschilder achten - dann kommt es an der Kasse nicht zu Missverständnissen. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks
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