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Ab August: Familien bekommen 100 Euro pro Kind – wer bekommt jetzt Geld?

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Bundestag - Corona-Hilfspakete
Viele Familien profitieren vom Kinderbonus. © Marcel Kusch/dpa (Archivbild)

Familien mit wenig Einkommen bekommen ab August einen Kinderfreizeitbonus ausgezahlt. Erfahren Sie hier, wer konkret mit dem Geld rechnen kann.

Für Familien mit geringem Einkommen soll es in der Corona-Krise eine kleine finanzielle Entlastung geben: Sie bekommen ab August eine Sonderzahlung vom Staat von 100 Euro pro Kind. Die Rede ist vom sogenannten Kinderfreizeitbonus* – eine „zusätzliche Unterstützung in der Corona-Pandemie für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen“, wie die Bundesagentur für Arbeit informierte.

Wie der Begriff schon sagt, ist das Geld für Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen gedacht, genauso wie für Ferien oder Sportaktivitäten. Gerade nach dem Corona-Lockdown gibt es hier einiges nachzuholen – aber natürlich gehen Schwimmbad, Zoo oder Klettergarten auch ins Geld. Nicht alle können sich das leisten. Der einmalige Bonus, der ab August 2021 an die Familien ausgezahlt werden soll, könnte dabei zumindest etwas helfen.

Lesen Sie zudem: Kindergeld und Kinderfreibetrag: Wie Eltern künftig Steuern sparen können.

100 Euro Kinderfreizeitbonus für Familien – ist ein Antrag nötig?

Die Zahlung geht konkret an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, schilderte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich des Bundestagsbeschlusses am 11. Juni zum Kinderfreizeitbonus. Die meisten Familien müssten keinen gesonderten Antrag stellen, um die Einmalzahlung von 100 Euro zu erhalten. Für sie gilt: Der Kinderfreizeitbonus wird hier automatisch ab August ausgezahlt.

Auch interessant: So viel Taschengeld bekommen Kinder im Grundschulalter laut Umfrage.

In manchen Fällen ist allerdings ein formloser Antrag nötig, wie auch das Portal Eltern.de informiert: „Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen“, heiße es auf der Website der Bundesregierung. Ein entsprechendes Formular hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit auch auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt, wo sich zudem weitere Infos darüber finden, was man einem solchen Antrag gegebenenfalls noch beifügen muss. Weitere Infos zur Auszahlung des Kinderfreizeitbonus und in welchen Fällen ein Antrag nötig ist, gibt es zudem hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Zum Weiterlesen: Kinderfreizeitbonus: Welche Familien bekommen das Geld – und ab wann fließt es?

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