Diese Bußgelder drohen in Nordrhein-Westfalen, falls die Regelungen zu Zeiten des Coronavirus nicht eingehalten werden:
Verstoß | Bußgeld pro Person |
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Zwei Personen, die nicht verwandt sind, treffen sich in der Öffentlichkeit | 200 Euro |
Picknicks und Grillpartys | 250 Euro |
Organisieren von Sportveranstaltungen | 1.000 Euro |
Verzehr von Essen bei einem Restaurant oder Imbiss in einem Umkreis von 50 Metern | 200 Euro |
Öffnung einer Bar, Fitnessstudio, Discothek | 5.000 Euro |
Öffnung eines Restaurants | 4.000 Euro |
Bei Wiederholung einer Straftat | bis zu 25.000 Euro |
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Die BILD-Zeitung erwähnt zudem, dass es zu weiteren Strafen für Unternehmen kommen kann, die sich die Verstöße in irgendeiner Form zunutze machen. Zudem werden Personen bestraft, die sich nicht an Hygienevorschriften halten.
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soa
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