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Coronavirus: Diesen Nachteil haben Hartz-IV-Empfänger - erschreckende Folgen denkbar

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Hartz-IV-Empfänger können sich mit ihrem Geld kaum einen Notfallvorrat anlegen.
Hartz-IV-Empfänger können sich mit ihrem Geld kaum einen Notfallvorrat anlegen. © picture alliance/Friso Gentsch/dpa

Die Angst vor dem Coronavirus wächst, je mehr Menschen infiziert sind. Viele legen sich deshalb einen Notfallvorrat an - doch nicht jeder hat dieses Privileg.

Update vom 1. April 2020: In einer Folge von "Hart aber Fair" erwähnte Arbeitsminister Hubertus Heil, dass er über zeitlich befristete Boni für Hartz-IV-Empfänger nachzudenken würde, damit auch diese eine Unterstützung in Zeiten des Coronavirus erhalten. Er könne eine solche Maßnahme aber nicht versprechen.

Originalmeldung vom 4. März 2020

Wer mit dem Coronavirus infiziert ist und nicht in einem Krankenhaus unterkommt, muss in häusliche Quarantäne. Mittlerweile reicht aber auch ein bloßer Verdachtsfall, um aufgefordert zu werden, das eigene Heim nicht zu verlassen. Dieses Ausgangsverbot kann sich schließlich über mehrere Tage erstrecken - und das bedeutet im Umkehrschluss, dass genügend Verpflegungsmittel im Haus sein müssen.

Regierung empfiehlt, sich einen Notfallvorrat anzulegen

Sich einen Notfallvorrat anzulegen wird sogar vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfohlen - unabhängig davon, zu welchen Krisen es kommen könnte. Wöchentlich sollten einer Person beispielsweise 14 Liter Flüssigkeiten zur Verfügung stehen. Zudem rät das BBK zum Kauf von lange haltbaren Nahrungsmitteln*. Davon sollten pro Person ungefähr 14,5 Kilo vorhanden sein, schreibt der Focus. Insgesamt würde das eine Vierpersonenhaushalt circa 300 Euro kosten.

Anmerkung: Trotz der anhaltenden Corona-Krise versichern Supermärkte, dass es keine Nachschubprobleme geben wird. Es gibt also keinen Anlass, Hamsterkäufe zu tätigen, weshalb Sie davon absehen sollten.

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Nicht alle Hartz-IV-Empfänger können sich einen Notfallvorrat leisten

Regulären Arbeitnehmern sollte es im Regelfall möglich sein, diesen Vorrat nach und nach aufzubauen. Schwerer haben es hingegen GeringverdienerRentner* und Hartz-IV-Empfänger. Letztere trifft es besonders hart, da sie die Kosten ohne einen staatlichen Zuschuss mithilfe ihres Regelsatzes von 150,60 Euro pro Monat stemmen müssen. Das Bundessozialministerium bestätigte das in einem Antwortschreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass jeder Mensch, unabhängig von dessen Einkommen, die Lebensmittel eigenständig zu finanzieren hätte.

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Nach einem Urteil vom 31. Mai 2017 wurden Zusatzleistungen für Hartz-IV-Empfänger* zur Anschaffung eines Notfallvorrats ebenfalls ausgeschlossen. Dabei berief sich das Gericht unter anderem darauf, dass es sich bei den Notfallversorgungsangaben der Bundesregierung lediglich um eine unverbindliche Empfehlung handelt, die neben staatliche Vorsorgemaßnahmen tritt.

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Sollten Hartz-IV-Empfänger somit von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sein, könnte das erschreckende Folgen haben. Wie der Express berichtet, ist die Essensfrage bei häuslicher Quarantäne nämlich immer noch nicht gänzlich geregelt. Vielen soll deshalb nichts anderes übrig bleiben, als Freunde oder Familienmitglieder zu beauftragen, für sie einzukaufen. Wichtig sei dabei natürlich, gesunde Personen keiner Ansteckungsgefahr auszusetzen.

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soa

*Merkur.de und fr.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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