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So einfach kündigen Sie sofort Ihren Fitnessvertrag

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Schnödes Training an den ewig gleichen Geräten kann auf die Dauer langweilen. Doch wer seinen Vertrag kündigen möchte, braucht dafür einen triftigen Grund.
Schnödes Training an den ewig gleichen Geräten kann auf die Dauer langweilen. Doch wer seinen Vertrag kündigen möchte, braucht dafür einen triftigen Grund. © pixabay

Ihr Fitnessvertrag dümpelt vor sich hin - doch Sie können sich bei schönem Wetter nicht mehr dazu aufraffen? Dann müssen Sie das beachten.

Noch kurz vor dem wohl verdienten Strandurlaub wollen viele Deutsche eine Bikinifigur. Um das ruckzuck zu erreichen, setzen sie entweder auf eine knallharte Diät und/oder fangen wieder an zu sporteln. Dafür melden Sie sich bei einem Fitnessstudio an.

Weil sie hochmotiviert sind, schließen sie gleich einen Ganzjahresvertrag ab – schließlich ist der um einiges günstiger. Doch spätestens bei Temperaturen jenseits der 30 Grad oder nach den Ferien sinkt die Motivation auch so schnell wieder, wie sie gekommen war.

Nach wenigen Wochen sind die Gelüste nach Eis & Co. wieder so stark, dass alle Diät-Vorsätze über Bord geworfen werden – und der Abnehmwillige ward im Fitnessstudio fortan nie mehr gesehen.

Fitnessstudio-Mitgliedschaft: Nur mit triftigem Grund kündigen

Doch wer keine Lust mehr aufs Fitnessstudio hat, muss oftmals trotzdem monatlich  weiterzahlen – bis zum Vertragsende. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, die ungeliebte Fitnessmitgliedschaft schon früher zu kündigen?

Generell gilt: Wer sich für eine Fitnessmitgliedschaft entscheidet, muss auch dazu stehen. Ein Vertrag ist schließlich verpflichtend und muss eingehalten werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.

Doch auch sie gibt zu bedenken: Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn Sie einen triftigen Grund nennen können. Wer dies nicht kann, ist auch dazu verpflichtet, ihn weiter zu bezahlen. Wenn er das kann, haben Sie das Recht, sofort aus Ihrem Vertrag aussteigen zu dürfen – und das kostenlos.

Gründe für eine außerordentliche Sonderkündigung sind:

Änderung der Beitragspreise und -Konditionen

Wem erst nach Vertragsabschluss auffällt, dass ihm der Beitragspreis zu hoch ist, der muss dennoch in den sauren Apfel beißen und die Mitgliedschaft bis zum Ende bezahlen.

Falls allerdings die Beitragspreise im Laufe der Mitgliedschaft höher geschraubt oder andere Vertragsbedingungen einfach nach Gutdünken geändert werden, dann dürfen Sie Einspruch erheben.

"Schließlich steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn das Fitnessstudio bestimmte Gegebenheiten nach Vertragsschluss ändert", erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke".

Darunter fallen zum Beispiel, dass weniger Kurse als beschrieben angeboten werden oder sich die Öffnungszeiten nachteilig verändern.

Selbst wenn im Vertrag im Kleingedruckten "Änderungen vorbehalten" steht, darf Sie das Studio nicht im Vertrag festhalten. Der Grund: Diese Klausel ist nicht transparent genug und benachteiligt den Kunden. Damit gilt sie als unwirksam.

Umzug

Auch wer in eine andere Stadt umzieht, darf seine Fitnessmitgliedschaft vorzeitig beenden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie für Ihr Studium oder Ihren Job wegziehen müssen.

Doch Vorsicht: Das geht nur, wenn Sie mindestens 30 Kilometer vom Studio entfernt sind. Ansonsten könnte der Studiobetreiber argumentieren, dass Sie noch nahe genug wohnen, um das Fitnessstudio erreichen zu können. Andernfalls müssen Sie wohl bei einer Kündigung wegen Umzugs auf die Kulanz des Betreibers hoffen.

Und auch der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen gibt zu bedenken, dass laut BGH seit 2016 ein Umzug nicht immer sofort eine Beendigung des Vertragsverhältnisses darstellt. Schließlich steht der Kunde hier selbst in der Verantwortung und trägt allein das Risiko bei einem Wohnsitzwechsel, wenn er das Angebot nicht mehr nutzen kann. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei Ihrem Fitnessstudiobetreiber.

Krankheit 

Wer ernsthaft krank ist und sogar für mehrere Wochen im Krankenhaus oder im Bett liegt, der hat nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn sein individueller Fall das auch zulässt.

Allerdings darf der Studiobetreiber im Gegenzug ein Attest verlangen – um sich so von der Richtigkeit der Angaben überzeugen zu können. Dazu reicht auch die Bestätigung ihres Hausarztes. Der genaue Grund muss nicht angegeben werden.

Doch Vorsicht: Sie können nicht einfach so Ihren Vertrag kündigen, wenn Ihr Fitnessstudio geeignete Trainingsmöglichkeiten, zugestimmt auf Ihre Bedürfnisse, anbietet.

Verletzung 

Selbiges gilt auch, wenn Sie sich ernsthaft verletzt haben. Haben Sie sich zum Beispiel den Arm oder das Bein gebrochen, kann es schließlich bis zu einige Wochen dauern, bis diese wieder geheilt sind.

Neben einer Kündigung haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Monate, die Sie durch die Verletzung aussetzen, am Ende Ihrer Mitgliedschaft hinzurechnen zu lassen. Verhandeln Sie am besten mit Ihrem Studiobetreiber, ob dies möglich ist.

Schwangerschaft

Wenn Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, dürfen Sie ebenfalls vorzeitig kündigen. Allerdings nur, wenn Sie beim Abschluss Ihrer Mitgliedschaft noch nicht davon wussten.

Und wenn das Training für Sie in Ihrem gegenwärtigen Zustand zu belastend ist. Falls Sie allerdings weitertrainieren könnten, bleibt der Vertrag auch weiter so bestehen.

Wer Geld sparen möchte, der hat eine Vielfalt an kostenlosen Fitness-Apps. Lesen Sie hier, welche zehn die besten sind.

Und hier, wie ein Paar es geschafft hat, gemeinsam durch Fitnesseinheiten 262 Kilo abzunehmen.

jp

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