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Der fehlerhafte Einkommenssteuerbescheid beruhte im genannten Fall dem Bericht des Nachrichtenportals zufolge darauf, "dass die zutreffende Höhe der im Bescheid angesetzten Einkünfte nicht aufgeklärt wurde, obwohl aufgrund der Risiko- und Prüfhinweise Zweifel an der Richtigkeit dieser Einkünfte bestanden und deshalb eine weitere Sachaufklärung geboten war". Dies schließe das Vorliegen eines bloß mechanischen Versehens aus.
Quelle: NTV.de
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ahu
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