1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

Fehler bei Steuerbescheid: Glück für Steuerzahler, Pech fürs Finanzamt

KommentareDrucken

Finanzamt darf nicht jeden Steuerbescheid korrigieren
Das Finanzamt darf nicht jeden Steuerbescheid im Nachhinein korrigieren, wie ein Urteil zeigt. © Monika Skolimowska/dpa

Auch beim Finanzamt kann mal ein Fehler passieren. Dass Steuerzahler dabei gut wegkommen können, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs.

Fehler beim Einscannen der Unterlagen - Pech fürs Finanzamt?

Auch Sachbearbeiter beim Finanzamt können sich mal irren. Wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, können Steuerzahler* dadurch gut wegkommen. Denn nicht immer kann - sollte das Finanzamt bei der Erfassung der Daten einen Fehler gemacht haben - ein Steuerbescheid ohne Weiteres im Nachhinein geändert werden. Das gilt einem Bericht auf ntv.de zufolge zum Beispiel, wenn ein Steuerzahler seine Einkünfte zwar richtig erklärt hat, der Sachbearbeiter sich jedoch geirrt hat.

Der Steuerpflichtige hatte in dem verhandelten Fall seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von etwa 130.000 Euro ordnungsgemäß erklärt, heißt es auf ntv.de zu den Hintergründen. Doch beim Einscannen der Unterlagen im Finanzamt sei die betreffende Anlage versehentlich übersehen worden - sodass die Einkünfte nicht erfasst worden seien.

Lesen Sie hier: Steuererklärung 2019: Diese Posten bringen Ihnen viel Geld vom Staat zurück

Fall vor dem Bundesfinanzhof ging zugunsten des Steuerzahlers?

Es gingen, wie ntv.de weiter zu dem Fall berichtete, nach maschineller Prüfung der Daten durch ein Risikomanagementsystem mehrere Prüf- und Risikohinweise ein. Die Sachbearbeiterin habe diese Hinweise bearbeitet und allerdings nicht geprüft, ob im Einkommenssteuerbescheid die Einkünfte des Klägers zutreffend übernommen worden waren. Der Fehler sei erst im Folgejahr erkannt und korrigiert worden, schildert das Nachrichtenportal.

Erfahren Sie hier: Essen im Restaurant: Darum bezahlen Sie bald weniger Mehrwertsteuer - was ist mit Getränken?

Bestandskräftiger Steuerbescheid  - Steuerzahler muss in dem Fall nicht zahlen

Wie die Sache ausging? Wie ntv.de weiter berichtete, muss der Steuerzahler nicht nachzahlen - denn der BFH habe entschieden, dass der bestandskräftige Steuerbescheid in diesem Fall nicht berichtigt werden dürfe. Das Gesetz erlaube nur die Berichtigung von Schreib- oder Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, die beim Erlass des Verwaltungsakts unterlaufen sind. Nicht anwendbar sei die Regel, wenn das Finanzamt den Sachverhalt mangelhaft aufgeklärt hat.

Lesen Sie hier: Steuererklärung 2019: Was Elster wirklich bringt - und was Sie beim Sparen wissen sollten

Fehlerhafter Einkommensbescheid? Gericht nennt Gründe

Der fehlerhafte Einkommenssteuerbescheid beruhte im genannten Fall dem Bericht des Nachrichtenportals zufolge darauf, "dass die zutreffende Höhe der im Bescheid angesetzten Einkünfte nicht aufgeklärt wurde, obwohl aufgrund der Risiko- und Prüfhinweise Zweifel an der Richtigkeit dieser Einkünfte bestanden und deshalb eine weitere Sachaufklärung geboten war". Dies schließe das Vorliegen eines bloß mechanischen Versehens aus.

Quelle: NTV.de

Auch interessant: So viel Zeit bleibt Ihnen noch für die Steuererklärung 2019

ahu

*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks

Auch interessant

Kommentare