Und auch wenn dieser Ihnen einen angeblichen Ausweis oder Führerschein bei der Abholung zeigt, um seine Identität zu bezeugen – kann es sich dabei oftmals um Fälschungen handeln. Seien Sie daher wachsam – und lehnen Sie im Zweifelsfall eine Übergabe ab.
Schließlich könnte der Verkäufer verlangen, dass Sie online bezahlen – besonders dann, wenn der angebliche Anbieter im Ausland lebt. Doch Vorsicht: Falls er gängige Zahlungsmethoden wie Paypal & Co. ausschlägt und stattdessen seltsame Zahlweisen vorschlägt, sollten Sie besser Abstand nehmen. Ansonsten sind Sie schnell Ihr Geld los – und können es nicht mehr zurückfordern.
Doch wie es scheint, ist nicht mal mehr das Online-Bezahlsystem Paypal vor Betrügern sicher. So kann es passieren, dass etwaige Käufer die Ware über Paypal bezahlen und sie sogar selbst abholen. Doch am Ende behaupten sie, keine Ware erhalten zu haben und beschweren sich bei Paypal.
Pikant daran: Der Verkäufer hat keinen Gegenbeweis, der seine Unschuld bezeugt. Daher empfiehlt es sich, eine schriftliche Beglaubigung einzubehalten, auf der der Käufer bei der Selbstabholung unterschreibt.
Auch die Art der Ware spielt eine wichtige Rolle bei der persönlichen Übergabe. Wer einen Elektronikartikel über Ebay-Kleinanzeigen kauft, sollte direkt beim Verkäufer die Ware genau begutachten, ob sie auch wirklich funktioniert. Wenn der Verkäufer Ihnen keine Rechnung vorlegen kann, sollten Sie davon ausgehen, dass diese wohl illegaler Natur ist.
Um sich zu schützen, ist es ratsam, bereits im Vorhinein die Anzeigenbeschreibung genau zu studieren, ob etwaige Mängel bestehen. Am besten speichern und drucken Sie die Produktbeschreibung aus. So sind Sie abgesichert, falls die Ware anders als erwartet doch defekt ist.
Von Jasmin Pospiech