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So dreist werden Sie auf eBay-Kleinanzeigen wirklich abgezockt

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Auf Ebay locken Betrüger gerne ahnungslose Nutzer in die Abzock-Falle.
Auf Ebay locken Betrüger gerne ahnungslose Nutzer in die Abzock-Falle. © dpa

Ein Albtraum für viele eBay-Nutzer: Falsche Händler bringen sie um ihr Geld oder ihre Waren. Doch mit diesen Tipps können Sie sich nun dagegen wehren.

Die neue Kaffeemaschine, das schöne Sommer-Top oder eine echte Perlenkette: Auf dem Online-Marktplatz Ebay finden Schnäppchenjäger alles, was das Käufer-Herz begehrt. Doof nur, wenn Sie sich auf die ersteigerte oder gekaufte Ware freuen – doch dann kommt sie einfach nicht.

Andersherum ist es auch nicht besser: Sie verkaufen selbst und verschicken die Ware zur angeblichen Adresse des Käufers – und erhalten Ihr Geld wochen- bis monatelang nicht. Der Grund: Sie sind wohl einem fiesen Betrüger auf den Leim gegangen.

Damit das nicht (mehr) passiert, rät Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen zur Besonnenheit. Schließlich gibt es ein paar Regeln, an die Sie sich bei Ihrem nächsten Online-Shopping halten werden. Mit dem Ergebnis: Dass Sie endlich wieder sicher und guten Gewissens online einkaufen können.

Ebay-Kleinanzeigen: So wehren Sie sich gegen Betrüger

Wichtig ist beim Online-Shopping, nicht auf Niedrig-Schnäppchen hereinzufallen. Das heißt: Falls ein Angebot mit einem extrem geringen Preis lockt, sollten Sie skeptisch werden. Vor allem, wenn das Produkt im Originalpreis bedeutend höher wäre. Prüfen Sie daher das angebliche Schnäppchen-Angebot genau, um Unstimmigkeiten schnell zu erkennen.

Wer Ware in Ebay & Co. verkaufen möchte, sollte potentielle Kunden unter die Lupe nehmen. Versucht er, zu feilschen oder vergreift er sich Ihnen gegenüber im Ton, wenn der Preis nicht in seinem Sinne ist? Achten Sie auch darauf, sich nicht auf diese Art von Geschäftspartner einzulassen. Sonst sitzen Sie dubiosen Geschäftemachern auf.

Dasselbe gilt auch für angebliche Geschichten, warum der Kunde nach getätigtem Kauf angeblich nicht mehr selbst seine Ware abholen kann. Wenn der mögliche Käufer Ihnen Märchen auftischen möchte, warum er trotz Absprache plötzlich doch nicht mehr die Ware holen kann, sollten Sie hellhörig werden - auch wenn diese im ersten Moment plausibel erscheinen. Lassen Sie sich nicht um den Finger wickeln und schicken am Ende die Ware zu. Beharren Sie stattdessen auf die Absprache im Vertrag.

Selbstabholung: Als Verkäufer- und Käufersicht am sichersten

Doch auch aus Käufersicht ist die Selbstabholung die beste Wahl. Schließlich ist es schon passiert, dass Kunden bereits bezahlt und die Ware anschließend nicht erhalten haben. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie Ihr Geld auch nicht mehr zurückbekommen.

Dann bleibt Ihnen meist nichts anderes übrig, als den Fall beim Ebay Käuferschutz zu melden. Daher ist es ratsam, die Ware selbst zu holen und direkt zu bezahlen.

Doch auch bei der Selbstabholung sollten Sie vorsichtig sein – und besser noch einen bis zwei Zeugen dabei haben. Schließlich können diese dann im Zweifelsfall bezeugen, dass alles mit rechten Dingen über die Bühne gegangen ist. Außerdem sind Sie nicht allein – falls ein möglicher Betrüger mit mehreren Bekannten zu Ihnen nach Hause kommt.

Und auch wenn dieser Ihnen einen angeblichen Ausweis oder Führerschein bei der Abholung zeigt, um seine Identität zu bezeugen – kann es sich dabei oftmals um Fälschungen handeln. Seien Sie daher wachsam – und lehnen Sie im Zweifelsfall eine Übergabe ab.

Schließlich könnte der Verkäufer verlangen, dass Sie online bezahlen – besonders dann, wenn der angebliche Anbieter im Ausland lebt. Doch Vorsicht: Falls er gängige Zahlungsmethoden wie Paypal & Co. ausschlägt und stattdessen seltsame Zahlweisen vorschlägt, sollten Sie besser Abstand nehmen. Ansonsten sind Sie schnell Ihr Geld los – und können es nicht mehr zurückfordern.

Online-Shopping über Ebay & Co.: Vertrag schriftlich festhalten

Doch wie es scheint, ist nicht mal mehr das Online-Bezahlsystem Paypal vor Betrügern sicher. So kann es passieren, dass etwaige Käufer die Ware über Paypal bezahlen und sie sogar selbst abholen. Doch am Ende behaupten sie, keine Ware erhalten zu haben und beschweren sich bei Paypal.

Pikant daran: Der Verkäufer hat keinen Gegenbeweis, der seine Unschuld bezeugt. Daher empfiehlt es sich, eine schriftliche Beglaubigung einzubehalten, auf der der Käufer bei der Selbstabholung unterschreibt.

Auch die Art der Ware spielt eine wichtige Rolle bei der persönlichen Übergabe. Wer einen Elektronikartikel über Ebay-Kleinanzeigen kauft, sollte direkt beim Verkäufer die Ware genau begutachten, ob sie auch wirklich funktioniert. Wenn der Verkäufer Ihnen keine Rechnung vorlegen kann, sollten Sie davon ausgehen, dass diese wohl illegaler Natur ist.

Um sich zu schützen, ist es ratsam, bereits im Vorhinein die Anzeigenbeschreibung genau zu studieren, ob etwaige Mängel bestehen. Am besten speichern und drucken Sie die Produktbeschreibung aus. So sind Sie abgesichert, falls die Ware anders als erwartet doch defekt ist.

Von Jasmin Pospiech

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