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Auszahlung der Grundrente verzögert sich wohl um mehrere Monate

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Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung dürfte sich aber noch verzögern. Was das konkret für Betroffene bedeutet.

Aufschlag für kleine Renten: Grundrente startet - Auszahlung verzögert sich

Update vom 04.01.2020: Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar 2021, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern - und dann rückwirkend erfolgen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 1. Januar 2021). Einem Bericht von ntv.de zufolge (Stand: 29. Dezember 2021) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zudem noch einmal klargestellt, dass die Grundrente erst Mitte des Jahres ausgezahlt werde. Neben des immensen Verwaltungsaufwands sorge auch die Corona-Krise für Verzögerungen, schrieb das Nachrichtenportal.

Über die Grundrente wird derzeit noch gestritten.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass rund 1,3 Millionen der knapp 26 Millionen Menschen im Rentenalter von der Aufstockung profitieren. © picture alliance/Stephan Scheuer/dpa

Wer profitiert von der Grundrente? Den Aufschlag erhalten dpa zufolge künftig rund 1,3 Millionen Rentner* mit schmalen Bezügen. Es profitieren demnach diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen können. Ihre Lebensleistung solle anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden. Ab Mitte 2021 sollen zuerst die Neurentner ihr Geld bekommen, hieß es in dem genannten Bericht auf ntv.de, danach die Bestandsrentner.

Den vollen Aufschlag erhält dpa zufolge aber nur, wessen Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Eheleuten oder Lebenspartnern liegt. Einkommen darüber werden zu 60 Prozent angerechnet – bei 1.300 Euro eines Alleinstehenden also die zusätzlichen 50 Euro zu 60 Prozent, wie dpa weiter berichtet. Im Schnitt gibt es demnach einen Zuschlag von 75 Euro. Die Kosten für die Grundrente belaufen sich anfangs auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr und steigen bis 2025 auf 1,6 Milliarden Euro.

Lesen Sie zudem: Experten warnen: Das sollten Sie vor der Rente dringend erledigt haben

Aufschlag für kleine Renten: Grundrente – wann wird sie ausbezahlt?

Update vom 14.12.2020: Zum Jahreswechsel treten die neuen Regeln zur Grundrente in Kraft, sie werden einem Bericht von BR Online (Stand: 12. Dezember) zufolge ab Juli 2021 umgesetzt. Die Bundesregierung rechnet demnach damit, dass rund 1,3 Millionen der knapp 26 Millionen Menschen im Rentenalter* von der Aufstockung profitieren. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, der Gang zum Sozialamt erspart werden. Im Schnitt soll es für die Betroffenen einen Zuschlag von 75 Euro geben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zudem berichtete. Die Grundrente startet also zwar offiziell zum 1. Januar 2021. Die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen, wie dpa bereits Anfang Dezember schrieb.

Den Rentenversicherern bringe die Einführung der Grundrente beträchtlichen Aufwand, schildert BR Online die Hintergründe. Sie müssten genau prüfen, ob Rentner einen Anspruch auf das zusätzliche Geld haben. Diese Prüfung werde sich bis in den Sommer 2021 ziehen. „Die Rentenkassen erwarten, dass sie ab Juli Bescheide zur Grundrente verschicken können“, so das Portal.

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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Grundrente in Deutschland

Update vom 01.07.2020: Union und SPD haben sich nach langem Streit jetzt auf die Grundrente geeinigt - noch in dieser Woche soll der Gesetzentwurf vom Bundestag verabschiedet werden, wie "Tagesschau.de" berichtet. Der Weg für die seit Jahren diskutierte Leistung wurde frei, nachdem die Union ihren Widerstand gegen eine Finanzierung mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt aufgegeben hat, heißt es zudem in einem Bericht auf "ntv.de", wonach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Kosten für das Einstiegsjahr 2021 auf 1,4 Milliarden Euro beziffert. Gelder der Rentenversicherung sollen dafür nicht aufgewendet werden, schreibt das Nachrichtenportal, vielmehr sei eine Finanzierung aus Steuermitteln geplant. Dafür wollte die SPD eigentlich die geplante Finanztransaktionssteuer heranziehen. Deren Einführung stehe aber vollkommen in den Sternen, nun sollen Mittel aus dem Bundeshaushalt verwendet werden, heißt es weiter auf ntv.de - solange keine anderen zur Verfügung stehen, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betont habe.

Wann die Grundrente kommt? Inzwischen schlägt die Regierung eine gestaffelte Einführung vor, wie ntv.de berichtet. Demnach würden anspruchsberechtigte Neurentner als erste die Grundrente erhalten, schreibt das Portal. "Wer bereits Altersrentner ist, wird wohl bis spätestens Ende 2022 auf eine Auszahlung warten müssen - und bekommt die Grundrente dann rückwirkend", heißt es in dem Bericht zudem. Die Deutsche Rentenversicherung rechne mit einem Auszahlungsstart an die Bestandsrentner ab Juli 2021.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente? "Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht", schreibt der Nachrichtensender. Grundrentenzeiten entstünden durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Arbeitsminister Heil rechnet dem Bericht zufolge mit 1,3 Millionen Beziehern - davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe berechnet? "Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt", berichtet "ntv.de". Und: "Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert."

Welches Einkommen wird angerechnet? Bei Alleinstehenden werde Einkommen unter 1.250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren seien es 1.950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden dem Bericht zufolge zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro werde das Einkommen vollständig angerechnet. "Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden", schreibt das Nachrichtenportal. "Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen." Die Rentenversicherung könne die Angaben dann überprüfen. Dasselbe gelte für ausländisches Einkommen. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und solche aus pauschal besteuerter geringfügiger Beschäftigung - also den Minijobs - bleiben dem Bericht zufolge unberücksichtigt.

Wie hoch fällt die Grundrente aus? Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten könne unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen, rechnet Portal vor. Geringverdiener müssten die Grundrente nicht beantragen, denn: Wer Anspruch habe, solle durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was es mit Freibetrag in der Grundsicherung auf sich hat? "Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird", heißt es weiter auf "ntv.de". Er liege bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. "Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten. Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt."

Lesen Sie hier: Renten-Schock für Millionen Deutsche: Erhöhung im Westen droht 2021 auszufallen

Grundrente ab 2021 geplant - aber Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen

Artikel vom 18.05.2020: Beschäftigte, die ihr Leben lang gearbeitet und wenig verdient haben, sollen eine Rente* deutlich über dem Hartz-IV-Niveau bekommen. Die Grundrente soll das sicherstellen. So zumindest hatte es die Bundesregierung im Februar beschlossen. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht allerdings noch aus. Ab 2021 könnten die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Bezügen aufgebessert werden.

Nach langen Diskussionen ist die umstrittene Grundrente am 15. Mai nun im Bundestag auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes bezogen Befürworter und Gegner des Projekts noch einmal deutlich Stellung. SPD, Gewerkschaften und Sozialverbände forderten eine zügige Umsetzung. Die Wirtschaft dagegen würde das Vorhaben am liebsten versenkt sehen. Vom Regierungspartner Union kamen unterschiedliche Signale. So stellte Hessens Ministerpräsident und CDU-Bundesvize Volker Bouffier die Grundrente ganz in Frage, andere Unionspolitiker sicherten dem Koalitionspartner SPD Vertragstreue zu.

Aber worum geht es bei der Grundrente konkret? Lesen Sie hier die wichtigsten Antworten:

Darum geht es bei der Grundrente

Die Grundrente ist für Beschäftigte gedacht, die jahrelang für wenig Geld gearbeitet haben, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Sie haben rein rechnerisch betrachtet eine sehr kleine Rente - und die soll daher aufgestockt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, laut Sozialministerium um durchschnittlich 75 Euro brutto im Monat. Im Einzelfall könnte sich maximal sogar ein Zuschlag von gut 400 Euro brutto ergeben. Profitieren sollen im geplanten Startjahr 2021 rund 1,3 Millionen Menschen, davon 70 Prozent Frauen, berichtet dpa. Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre.

Lesen Sie hier: Höhere Renten sind beschlossen: So viel Geld gibt es ab Sommer 2020

Grundrente: Gestritten wird um Kosten und Finanzierung

Finanziert werden soll die Grundrente aus Steuermitteln. Eigentlich sollte dazu eine Finanztransaktionssteuer - eine Abgabe auf Finanzgeschäfte - eingeführt werden, die es bisher nicht gibt.

Grundrente: Streit zu Bedürftigkeitsprüfung

Gestritten wird seit Beginn auch über die "Bedürftigkeitsprüfung". Gemeint ist eine Berechnung, ob ein potenzieller Grundrentenbezieher den Rentenaufschlag wirklich braucht. Darauf hatten sich Union und SPD so geeinigt, berichtete die Deutsche Presse-Agentur: Es soll nicht das Vermögen eines Rentners*, aber sein mögliches Einkommen neben der Rente überprüft werden. Alleinstehende Rentner sollen 15.000, Partner 23.400 Euro im Jahr dazuverdienen dürfen, ohne dass es auf die Grundrente angerechnet wird, heiße es im Gesetzentwurf.

Lesen Sie hier: Stiftung Warentest: Das sind die zwölf häufigsten Irrtümer bei der Lebens- und Rentenversicherung

Grundrente: Diese Probleme in der Praxis gibt es

Für die Einkommensprüfung braucht die Rentenversicherung die Daten der Finanzämter, wo die Steuererbescheide* der Betroffenen liegen. Man müsste dafür noch einen schnelleren automatischen Datenaustausch einrichten. Die Zeit bis zum 1. Januar 2021 wird allerdings knapp. Inzwischen sei, wie es hieß, die Rede davon, dass die Grundrente zwar am 1. Januar starten, die Auszahlung aber später und rückwirkend stattfinden könnte.

Lesen Sie hier: So viel kostet es, wenn Sie früher in Rente gehen - können Sie es sich leisten?

Grundrente: Was soll jetzt passieren?

In den Ausschüssen verhandeln die Fraktionen weiter. Zur Abschlussberatung und Abstimmung kommt die Grundrente erst wieder auf die Tagesordnung, wenn ein Kompromiss gefunden ist, wie dpa berichte. Die SPD fordere, dass das noch vor der Sommerpause passiert.

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(ahu/dpa )*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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