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Homeoffice-Pauschale geltend machen: So funktioniert es mit der Steuererklärung

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Für welchen Zeitraum gilt die neue Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr? Und was müssen Betroffene bei der Steuererklärung berücksichtigen?

Dank der vom Bundestag 2020 beschlossenen Homeoffice-Pauschale* von maximal 600 Euro im Jahr sollen Mitarbeiter im Heimbüro ein wenig entlastet werden. Die Idee: Wer zusätzliche Kosten durch die Arbeit daheim hat – also zum Beispiel höhere Stromkosten – soll von der Pauschale profitieren.

Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr für Arbeit daheim

Sprich: Wer in der Corona-Krise von zuhause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man fünf Euro geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr. Aber aufgepasst: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren davon nur jene Steuerzahler, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1.000 Euro kommen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Büroausstattung wiederum zähle zu den Werbungskosten, wie dpa ebenfalls berichtet. Wer sich privat im vergangenen Jahr oder davor einen neuen Schreibtisch oder Bürostuhl zugelegt habe, den er jetzt im Homeoffice vorwiegend beruflich nutze, könne die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen.

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Das bedeutet aber auch: Eine entsprechende Steuerersparnis erzielt man speziell mit der Homeoffice-Pauschale nur, wenn es weitere Werbungskosten gibt, so dass die 1.000 Euro überschritten werden. Das könnten zum Beispiel Beiträge zu Berufsverbänden, Kosten für Arbeitsmittel oder auch Fahrtkosten sein, schreibt sueddeutsche.de. Je nach Höhe der übrigen Werbungskosten führe die Pauschale zu einer zusätzlichen Erstattung.

Die Homeoffice-Pauschale selbst decke nur die Kosten für die Nutzung der eigenen Wohnung ab – also für Strom, Wasser oder die Heizung, so Isabel Klocke laut sueddeutsche.de: „Die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes oder für Arbeitsmittel fallen aber nicht darunter. Man kann sie daher zusätzlich geltend machen.“

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Homeoffice-Pauschale: Nachweis fürs Finanzamt erforderlich?

Angeben müssen Arbeitnehmer, die von der Homeoffice-Pauschale Gebrauch machen wollen, dem Bericht zufolge, an wie vielen Tagen sie daheim gearbeitet haben. Ein Nachweis sei dafür nicht zwingend nötig, kommt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler auf sueddeutsche.de zu Wort. Man müsse jedoch glaubhaft machen, dass man im Homeoffice war.

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Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ rät dem Bericht zufolge dazu, in einer Tabelle Datum, Uhrzeit und Stundenzahl der Home-Office-Tage anzugeben. In der Steuererklärung trage man die Pauschale in der Anlage N bei den Werbungskosten ein, so das Portal.

Außerdem sollte man beachten, dass Fahrtkosten für den Arbeitsweg und die Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden dürfen. Wer vormittags zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro, in den Betrieb oder zum Kunden fährt, darf die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag nicht absetzen. Die Fahrtkosten werden aber bei der Entfernungspauschale beziehungsweise den Reisekosten anerkannt, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur außerdem heißt.

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Homeoffice-Pauschale kann bei Steuererklärung für 2020 und 2021 berücksichtigt werden

Finanzämter würden nicht zwingend Nachweise verlangen, berichtet deutschlandfunk.de. Es sei jedoch ratsam, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Fahre man zum Beispiel morgens kurz ins Büro oder zu einem Termin, könne man die Tagespauschale von fünf Euro nicht anrechnen lassen.

Die Home-Office-Pauschale ist dem Bericht zufolge zeitlich auf zwei Jahre befristet und kann bei den Steuererklärungen für 2020 und 2021 berücksichtigt werden. (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Quellen: Sueddeutsche.de; deutschlandfunk.de; dpa

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