Lesen Sie zudem: Steuererklärung: Diese Posten bringen Ihnen viel Geld vom Staat zurück
Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ rät dem Bericht zufolge dazu, in einer Tabelle Datum, Uhrzeit und Stundenzahl der Home-Office-Tage anzugeben. In der Steuererklärung trage man die Pauschale in der Anlage N bei den Werbungskosten ein, so das Portal.
Außerdem sollte man beachten, dass Fahrtkosten für den Arbeitsweg und die Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden dürfen. Wer vormittags zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro, in den Betrieb oder zum Kunden fährt, darf die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag nicht absetzen. Die Fahrtkosten werden aber bei der Entfernungspauschale beziehungsweise den Reisekosten anerkannt, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur außerdem heißt.
Lesen Sie zudem: So einfach sparen Sie Geld im neuen Jahr – denn das ist 2021 neu
Finanzämter würden nicht zwingend Nachweise verlangen, berichtet deutschlandfunk.de. Es sei jedoch ratsam, sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu besorgen. Fahre man zum Beispiel morgens kurz ins Büro oder zu einem Termin, könne man die Tagespauschale von fünf Euro nicht anrechnen lassen.
Die Home-Office-Pauschale ist dem Bericht zufolge zeitlich auf zwei Jahre befristet und kann bei den Steuererklärungen für 2020 und 2021 berücksichtigt werden. (ahu)*merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
Quellen: Sueddeutsche.de; deutschlandfunk.de; dpa
Auch interessant: Vorsicht bei der Steuererklärung: „ElsterFormular“ wird abgeschafft
Steuerpflichtig? Eine passende Steuersoftware (werblicher Link), bei der die einzelnen Schritte nachvollziehbar erklärt werden, kann eine gute Hilfe sein.
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links.