Update vom 21. Juli 2020: Viele Beschäftigte mussten wegen der Coronakrise aufs Homeoffice* ausweichen - und viele arbeiten bis dato von daheim aus, zumindest zeitweise. Dabei fallen Kosten an, die Betroffene gerne in ihrer Steuererklärung geltend machen würden - entsprechende Forderungen wurden seitens Steuerexperten bereits laut, die zum Beispiel darauf hingewiesen haben, dass Betroffene für den Fall der Fälle bereits jetzt ein Foto von ihrem Arbeitsplatz daheim machen sollten. Als möglichen Nachweis gegenüber dem Finanzamt für die Steuererklärung im nächsten Jahr.
In der Politik hat nun auch die Familienpolitikerin Silke Launert (CSU) einem Bericht von „Bild.de“ zufolge eine steuerlich absetzbare Homeoffice-Pauschale befürwortet. „Die Doppelbelastung in den eigenen vier Wänden sollte für alle anerkannt werden, selbst wenn sie nur mit dem Laptop am Esstisch stattfindet“, sagte die Bundestagsabgeordnete dem Bericht zufolge.
Bislang könnten Beschäftigte im Homeoffice, die ihren Heimarbeitsplatz steuerlich absetzen wollten, „oft leer ausgehen“, heißt es weiter in dem Bericht. Anerkannt werde dieser derzeit nur, wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, schreibt "Bild", - ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer zähle bislang nicht, genauso wenig der Esstisch in der Küche.
Auch der FDP-Politiker Gerald Ullrich schließt sich einem Bericht von "Spiegel Online" zufolge der Forderung an, die Zeit im Homeoffice von der Steuer absetzen zu können. Anstatt einer Pauschale befürworte er eine Quote von 20 Prozent der Warmmiete. "Auch in Zukunft werden wohl deutlich mehr Menschen zu Hause arbeiten", sagte Launert dem Bericht zufolge. Wegen der strengen Regeln im Steuerrecht sei das Absetzen des zusätzlichen Arbeitsaufwandes derzeit aber nicht möglich.
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Artikel vom 8. Mai 2020: In der Coronakrise hieß es für viele Beschäftige: Ab ins Homeoffice. So saßen und sitzen aktuell noch viele Mitarbeiter an einem Arbeitstag mit ihrem Laptop daheim. Daneben liegen ein Headset, das Handy und was man sonst noch alles braucht.
Viele fragen sich deshalb gerade jetzt: Lassen sich die Kosten fürs Homeoffice* von der Steuer absetzen?
Da wäre vor allem die Frage nach dem Arbeitszimmer. So ist die rechtliche Lage bisher: "Geht es um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, ist die Rechtssprechung eindeutig", zitiert die Deutsche Presse-Agentur (dpa) Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfe (BLV). Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied 2016, dass Aufwendungen für "einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird" nicht als Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten berücksichtigt werden (Az.: X R 32/11). Einen Schreibtisch im Durchgangszimmer oder die Arbeitsecke im Wohnzimmer akzeptierte das Finanzamt also bisher nicht.
Anerkannt wird das häusliche Arbeitszimmer normalerweise nur, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der wie ein Büro eingerichtet ist und fast nicht privat benutzt wird. Als Faustregel gilt laut Rauhöft: 90 Prozent der Nutzung sollte in etwa beruflich und 10 Prozent dürfen privat sein.
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Wer kein eigenes Arbeitszimmer* hat, sollte sich aber nicht entmutigen lassen. "Machen Sie die Kosten für das Arbeitszimmer im kommenden Jahr geltend", zitiert die dpa Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Denn: Der Bund der Steuerzahler will sich ebenso wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) dafür einsetzen, dass die Bestimmungen zur steuerlichen Anerkennung von heimischen Arbeitsplätzen angesichts der Corona-Krise gelockert werden.
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Beschäftigte, die jetzt im Homeoffice arbeiten, sollten sich daher entsprechend für die Steuererklärung 2020 vorbereiten: "Machen Sie ein Foto von ihrer Arbeitssituation", so der Tipp der Steuerexpertin. Arbeitnehmer sollten sich außerdem eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verfügung stand und deshalb von zu Hause aus gearbeitet werden musste, rät die VLH.
Ähnlich äußert sich der Finanzexperte Udo Reuß in einem Interview auf Stern.de. Er empfiehlt betroffenen Arbeitnehmern im Homeoffice, dass sie ein Foto von ihrem gerade umgestalteten Raum als Nachweis machen sollten. Denn wenn sie im nächsten Jahr ihre Steuererklärung machten und der Raum dann wieder als Gästezimmer eingerichtet sei, könne man das eventuell nicht mehr entsprechend nachweisen.
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Stiftung Warentest rät zudem: "Laufende Kosten für den privaten Telefon- und Internetanschluss können sie teilweise absetzen, wenn sie ihn auch beruflich einsetzen."
Wie steht es mit grundsätzlich mit Arbeitsmitteln? Wer den voriges Jahr gekauften PC auch im Job braucht, könne solche Arbeitsmittel mit einem Kaufpreis bis zu 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer sofort in voller Höhe absetzen, rät Stiftung Warentest. "Damit lässt sich leicht die 1.000-Euro-Werbungskostenpauschale überspringen. Ausgaben für Sachen, die Steuerzahler zu 90 Prozent beruflich nutzen, können sie komplett als Werbungskosten ansetzen, dazu gehören auch Büromöbel."
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Manche Dinge würden zu größeren Teilen zwar privat genutzt. "Sie zählen sogar dann noch als Arbeitsmittel, wenn sie nur zur Hälfte beruflich genutzt werden. Allerdings kann dann nur der berufliche Kostenanteil in der Steuererklärung geltend gemacht werden."
Bei teurere Arbeitmitteln gelte: "Einen Kaufpreis über 952 Euro müssen Steuerzahler gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Gegenstands aufteilen. Im Jahr des Kaufs werden die Kosten monatsgenau aufgeteilt." (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks
Wer daheim wenig Platz hat, kann sich an Homeoffice-Tagen mit einem schmalen Bürotisch (80x40) behelfen, der im Idealfall höhenverstellbar ist (werblicher Link).
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Quellen: dpa, Stern.de, Bild.de, Spiegel Online
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