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Worum kümmert sich der Notar wirklich - und worum nicht?

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Bei der Kaufabwicklung steht der rechtliche Berater beiden Parteien zur Seite.
Bei der Kaufabwicklung steht der rechtliche Berater beiden Parteien zur Seite. © dpa

Eine Immobilie zu kaufen ist ein großer finanzieller Schritt – ein Notar soll hier Abhilfe schaffen. Doch was macht der genau?

Grundsätzlich gilt: Ein Notar ist der Mittelsmann zwischen Käufer und Verkäufer. Schließlich ist es wichtig, den Kauf beziehungsweise die Übertragung einer Immobilie zwischen zwei Parteien sachgemäß abzuwickeln.

Notar berät beim Immobilienkauf in rechtlichen Fragen

Für viele stellt der Kauf einer Immobilie eine wichtige finanzielle Lebensentscheidung dar. Hohe Beträge werden vom Käufer aus der eigenen Tasche investiert oder als Darlehen aufgenommen. Aber auch für den Verkäufer hängt viel daran – für ihn ist die Immobilie meist ein bedeutender Gegenstand seines Vermögens.

Dabei handelt es sich nicht immer nur um Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, sondern manchmal auch um den Erwerb eines Bauplatzes oder eines Erbbaurechts. Aber auch bei einem sogenannten Bauträgervertrag müssen die Ansprüche geklärt werden. Hierbei geht es meist um ein Grundstück oder einen Anteil davon in Verbindung mit einem Gebäude, zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung, das allerdings erst noch gebaut wird. In diesem Fall gilt dann nämlich der Verkäufer als Bauherr.

Weil es also um die finanzielle Existenz der beiden Parteien geht, empfiehlt es sich, sich von einem Notar in der Angelegenheit genauestens beraten zu lassen. Dieser ist dazu da, die rechtlichen Vorgänge zu erklären und Risiken, die auftreten könnten, im besten Falle zu vermeiden.

Aufgaben des Notars: Grundbucheinträge und Kaufvertragserstellung

Zudem hält er die Bestimmungen des Kaufvertrags schriftlich fest und besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen, die beide Parteien unterzeichnen müssen. Außerdem kümmert er sich auch um die Änderung des Grundbucheintrags, wenn die Übertragung der Immobilie abgewickelt ist. Hierbei muss nämlich geklärt werden, ob, wenn ein Paar die Immobilie kauft, beide Eigentümer werden sollen oder nur einer von beiden.

Bereits vor der Beratung erkundigt sich der Notar über das Grundbuch. Das Buch ist ein öffentlich zugängliches Register, das meist im Amtsgericht des jeweiligen Bezirks vorliegt, in dem das Grundstück liegt. Dieses gibt wichtige Informationen zu Eigentumsverhältnissen und etwaigen Schuldenlasten auf dem Grundstück. Ein Notar muss daher sicherstellen, dass ein Käufer auch die Immobilie erhält, nachdem er den vollen Kaufpreis gezahlt hat. Andersherum gilt das ebenfalls. Das heißt: Auch der Verkäufer darf nicht am Ende mit leeren Händen dastehen.

Doch auch die Besonderheiten der Immobilie müssen individuell berücksichtig werden und nehmen maßgeblich Einfluss auf die Erstellung eines Kaufvertrags. Dazu bittet der Notar meist Käufer und Verkäufer zu einer Vorbesprechung in sein Büro. Ist man also mit einer Vereinbarung nicht zufrieden, kann man diese in dem Vortermin ansprechen oder sogar einen separaten Termin ausmachen.

Immobilienkaufvertrag - das ist dabei zu beachten

Wenn Sie zum Beispiel etwas an der Immobilie zu bemängeln haben, empfiehlt es sich, bereits vor dem Termin das Grundstück mindestens einmal besichtigt zu haben um etwaige Mängel auszuschließen. Ansonsten müssen Sie nach Vertragsabschluss selbst für den Schaden aufkommen. Außerdem sollten man sich als Käufer selbst über den tatsächlichen Wert der Immobilie informieren – damit Sie nicht am Ende draufzahlen.

Deshalb berät der Notar die beiden Parteien zu gleichen Teilen und bespricht mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen angesichts des Kaufvertrags. Er informiert sie über mögliche Regelungen und erstellt daraufhin einen sachgerechten Entwurf eines Kaufvertrages, der beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt wird. Im Beurkundungstermin liest der Notar den Vertrag vor und beantwortet etwaige Fragen dazu.

Folgende Dinge müssen laut Bundesnotarkammer in jedem Immobilienkaufvertrag stehen:

Zudem ist es für die Erstellung eines Kaufvertrags wichtig, dass die Finanzierung der Immobilie durch den Käufer feststeht. Schließlich muss er im Vertrag festhalten, wann der Auszahlungszeitpunkt des Kaufpreises stattfindet. Deshalb empfiehlt es sich, dass der Käufer mit seiner Bank abklärt, wann das Darlehen überhaupt ausgezahlt werden kann.

Grundschuld - Grundbuch - Grundpfandrecht

Ist die Finanzierung bereits bei Abschluss des Kaufvertrags geklärt, kann der Käufer bei einer Hypothek das Grundpfandrecht an der Immobilie an die Bank überschreiben und in das Grundbuch durch den Notar eingetragen werden. Kann der Kredit nicht zurückgezahlt werden, darf die Bank die Immobilie versteigern.

Hat der Verkäufer seine Schuld bei der Bank noch nicht abbezahlt zum Zeitpunkt des Verkaufs, muss der Käufer in der Regel die Grundschuld ablösen, damit diese wieder aus dem Grundbuch gestrichen werden kann. Dazu wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer den noch zu zahlenden Betrag an die alte Bank des Verkäufers auszahlt. Dadurch reduziert sich entsprechend die Kaufsumme, die der Verkäufer erhält. Sobald die Bank den Betrag erhält, stimmt sie in der Regel der Löschung der Grundschuld zu.

Zudem bezahlt auch in der Regel der Käufer den Notar für seine Leistungen – dennoch agiert Letzterer als neutrale Instanz für beide Seiten. Wer dennoch das Gefühl hat, dass seine Belange vernachlässigt werden, kann einen zweiten Notar zur Überprüfung der Beurkundung heranziehen. Sobald der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist, übergeben sie dem Notar damit die Vollmachten, die Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag auszuführen.

So geht es nach dem Immobilienkaufvertrag weiter

Dafür fordert der Notar alle notwendigen Unterlagen von den beteiligten Personen an – was ungefähr zwei bis acht Wochen dauert - und sorgt dafür, dass der Grundbucheintrag passend geändert wird. Innerhalb von etwa zwei weiteren Wochen verlangt der Notar zudem vom Käufer, dass er den Kaufbetrag direkt auf das Konto des Verkäufers oder, wenn es eine Grundschuld auszulösen gilt, ihn an die Bank überweist.

Dazu schickt der Notar eine Kopie des Kaufvertrags an die beiden Parteien und an das Finanzamt. Dieses wiederum fordert dann den Käufer zur Bezahlung der Grunderwerbssteuer auf. Erst wenn diese gezahlt ist, wird die Immobilie umgeschrieben. Dies kann allerdings einige Monate dauern. Hat der Verkäufer schließlich den Kaufpreis erhalten, wird der Schlüssel zur Immobilie ausgehändigt. Der Zeitpunkt wird ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten. Und damit sollte dem Glück als neuer Eigentümer nichts mehr im Wege stehen.

Von Jasmin Pospiech

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