Wenn Sie zum Beispiel etwas an der Immobilie zu bemängeln haben, empfiehlt es sich, bereits vor dem Termin das Grundstück mindestens einmal besichtigt zu haben um etwaige Mängel auszuschließen. Ansonsten müssen Sie nach Vertragsabschluss selbst für den Schaden aufkommen. Außerdem sollten man sich als Käufer selbst über den tatsächlichen Wert der Immobilie informieren – damit Sie nicht am Ende draufzahlen.
Deshalb berät der Notar die beiden Parteien zu gleichen Teilen und bespricht mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen angesichts des Kaufvertrags. Er informiert sie über mögliche Regelungen und erstellt daraufhin einen sachgerechten Entwurf eines Kaufvertrages, der beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt wird. Im Beurkundungstermin liest der Notar den Vertrag vor und beantwortet etwaige Fragen dazu.
Folgende Dinge müssen laut Bundesnotarkammer in jedem Immobilienkaufvertrag stehen:
Zudem ist es für die Erstellung eines Kaufvertrags wichtig, dass die Finanzierung der Immobilie durch den Käufer feststeht. Schließlich muss er im Vertrag festhalten, wann der Auszahlungszeitpunkt des Kaufpreises stattfindet. Deshalb empfiehlt es sich, dass der Käufer mit seiner Bank abklärt, wann das Darlehen überhaupt ausgezahlt werden kann.
Ist die Finanzierung bereits bei Abschluss des Kaufvertrags geklärt, kann der Käufer bei einer Hypothek das Grundpfandrecht an der Immobilie an die Bank überschreiben und in das Grundbuch durch den Notar eingetragen werden. Kann der Kredit nicht zurückgezahlt werden, darf die Bank die Immobilie versteigern.
Hat der Verkäufer seine Schuld bei der Bank noch nicht abbezahlt zum Zeitpunkt des Verkaufs, muss der Käufer in der Regel die Grundschuld ablösen, damit diese wieder aus dem Grundbuch gestrichen werden kann. Dazu wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer den noch zu zahlenden Betrag an die alte Bank des Verkäufers auszahlt. Dadurch reduziert sich entsprechend die Kaufsumme, die der Verkäufer erhält. Sobald die Bank den Betrag erhält, stimmt sie in der Regel der Löschung der Grundschuld zu.
Zudem bezahlt auch in der Regel der Käufer den Notar für seine Leistungen – dennoch agiert Letzterer als neutrale Instanz für beide Seiten. Wer dennoch das Gefühl hat, dass seine Belange vernachlässigt werden, kann einen zweiten Notar zur Überprüfung der Beurkundung heranziehen. Sobald der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet ist, übergeben sie dem Notar damit die Vollmachten, die Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag auszuführen.
Dafür fordert der Notar alle notwendigen Unterlagen von den beteiligten Personen an – was ungefähr zwei bis acht Wochen dauert - und sorgt dafür, dass der Grundbucheintrag passend geändert wird. Innerhalb von etwa zwei weiteren Wochen verlangt der Notar zudem vom Käufer, dass er den Kaufbetrag direkt auf das Konto des Verkäufers oder, wenn es eine Grundschuld auszulösen gilt, ihn an die Bank überweist.
Dazu schickt der Notar eine Kopie des Kaufvertrags an die beiden Parteien und an das Finanzamt. Dieses wiederum fordert dann den Käufer zur Bezahlung der Grunderwerbssteuer auf. Erst wenn diese gezahlt ist, wird die Immobilie umgeschrieben. Dies kann allerdings einige Monate dauern. Hat der Verkäufer schließlich den Kaufpreis erhalten, wird der Schlüssel zur Immobilie ausgehändigt. Der Zeitpunkt wird ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten. Und damit sollte dem Glück als neuer Eigentümer nichts mehr im Wege stehen.
Von Jasmin Pospiech