Ohne Testament kann es zum Streit kommen. So gut wie alles, was der Verstorbene hatte, gehöre dann allen Erben gemeinsam – und müsse anteilig aufgeteilt werden. Zwar würden wenigstens die zum ehelichen Hausstand gehörenden Sachen wie Mobiliar, Teppiche oder das Porzellan außen vor bleiben. Gehe es um persönlichen Besitz wie ein Auto, die wertvolle Hi-Fi-Anlage, Musikinstrumente, Erinnerungsfotos, Armbanduhren oder Schmuck, gelte dagegen: Die Schwiegereltern haben Anspruch auf ein Viertel.
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Der Tipp von Experten an die Eheleute, so heißt es in dem Bericht: Handschriftlich ein Testament aufsetzen, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Die gesetzliche Erbfolge sei damit weitgehend ausgehebelt. Je mehr Vermögen da sei, desto ratsamer sei es jedoch, auch einen Fachanwalt zurate zu ziehen.
Ratsam sei es, so berichtet es das Portal zudem, vorsorglich im Testament zu verfügen, dass die noch ungeborenen gemeinsamen Kinder die Schlusserben werden. Möglich sei auch, Neffen, Nichten, Freunde oder eine wohltätige Organisation als Erben einzusetzen, falls das Paar keinen Nachwuchs habe.
Außerdem wichtig zu wissen sei: Obwohl ein kinderloses Paar mit seinem Testament die Eltern de facto enterbe, seien diese immer noch nicht ganz außen vor. Ihnen stehe im Todesfall nach wie vor ein Pflichtteil als Minimum zu. Er betrage die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Häufig würden Eltern aber erst gar keinen Anspruch geltend machen. Würden sie innerhalb von drei Jahren nicht aktiv, gehe ihr Pflichtteil verloren.
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ahu
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