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Preis-Schock: Dieser Stromanbieter erhöht Grundpreis auf 456 Euro

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Der Stromanbieter Immergrün erhöht seinen Grundpreis auf 456 Euro im Jahr. Wie können sich Kunden wehren?
Der Stromanbieter Immergrün erhöht seinen Grundpreis auf 456 Euro im Jahr. Wie können sich Kunden wehren? © Bernd Weißbrod dpa/lsw

Die Strompreise explodieren förmlich. Ein Anbieter hat sich gerade selbst übertroffen: Er hebt den Grundpreis um stolze 360 Prozent an. Wie können sich Kunden wehren?

Strom in Deutschland wird langsam richtig teuer. Die Strompreise steigen und steigen, die Deutschen zahlen derzeit so viel wie nie für Energie aus der Steckdose. Und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. 

Derzeit (Stand: April 2019) kostet eine Kilowattstunde Strom im bundesweiten Durchschnitt 29,42 Cent, wie das Vergleichportal Verivox ermittelt hat. "Dieser Anstieg wird sich auch in den kommenden Monaten weiter verfestigen", vermutet Valerian Vogel von Verivox. 

Stromanbieter erhöht Grundpreis um 360 Prozent

Ein Anbieter hat sich bei den Preiserhöhungen aber nun selbst übertroffen. In einem Schreiben des Stromanbieters Immergrün, das dem Online-Portal Focus vorliegt, teilt der Energieversorger seinen Kunden mit, dass der Grundpreis von bisher 8,18 Euro auf satte 38 Euro im Monat steigt. Die Preiserhöhung gelte ab 1. Mai 2019. Umgerechnet auf ein Jahr müssen Immergrün-Kunden somit 456 Euro statt bisher 98,16 Euro berappen - das entspricht einer Preissteigerung von satten 360 Prozent! Der tatsächliche Stromverbrauch ist hier noch gar nicht mit eingerechnet und kommt somit noch obendrauf. Ein echter Preis-Schock für die Kunden.

Jetzt wird's teuer: Auch die Gaspreise steigen für fast 50 Prozent der Haushalte.

Gründe für Preiserhöhung bei Immergrün: Leistungen wie Zwischenrechnung und Umzugsservice

Wie kommt es aber zu dieser krassen Preiserhöhung? Auf Nachfrage des Focus verweist der Energieversorger Immergrün auf Verbesserungen beim Kundenservice. Außerdem würden zusätzliche Leistungen wie Zwischenrechnung und Umzugsservice ab Mai nicht mehr separat in Rechnung gestellt werden, sondern seien dann im Grundpreis bereits mit einberechnet. Doch wie oft zieht man schon um oder benötigt eine Zwischenrechnung? 

Wie können sich Kunden wehren?

Auch Kunden anderer Anbieter können von derart drastischen Preiserhöhungen betroffen sein. Doch Sie können sich ganz einfach wehren, indem Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Gebrauch machen. Auf dieses müssen Stromanbieter in der Ankündigung der Preissteigerung hinweisen. 

Über Vergleichsportale im Internet lassen sich günstige Stromtarife mit wenigen Klicks herausfinden. Wichtig: Nehmen Sie Sonderkündigungen immer selbst vor und überlassen Sie dies keinesfalls Ihrem neuen Anbieter - sonst wird die Kündigung erst zum regulären Vertragsende wirksam.

Extrem teuer war für eine Frau in Italien die Zubereitung eines Strudels. Neben dem Strom für den Ofen kostete die Mehlspeise die Dame weitere 40.000 Euro.

Lesen Sie auch: Lügen Stromanbieter beim Preis? Kunden werden mit dreister Begründung abkassiert.

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