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Das hängt wie immer vor Gericht vom Einzelfall ab. Der Bundesfinanzhof hat jedoch deutlich gemacht, dass er das Problem einer überhöhten Steuerlast für Rentner erst in der Zukunft sieht, nicht aktuell bei den heutigen Rentnern. Das bedeutet, dass die Erfolgschancen vieler Klagen zumindest nicht gestiegen sind, sondern eher gesunken.
Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück, das dem Bund die steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und pensionierten Beamten vorgeschrieben hatte. Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung, sie müssen deswegen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Deswegen wird auch bei den Renten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Die Umstellung erfolgt schrittweise, um die finanziellen Folgen für Renten- und Staatskasse abzufedern. Ansonsten hätten sämtliche Arbeitnehmer in Deutschland von einem Tag auf den anderen ihre Rentenbeiträge nicht mehr versteuern müssen.
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Nach übereinstimmender Einschätzung der allermeisten Fachleute und auch des Bundesfinanzhofs nicht. Renten sind niedriger als Arbeitseinkommen, allein deswegen ist auch die Steuerlast niedriger. Nach dem alten System der vorgelagerten Besteuerung zahlten auch die Arbeitnehmer Steuern auf ihre Rentenbeiträge, die schon vor der Verrentung oder kurz nach dem Ruhestand starben. Sie hatten also jahre- bis jahrzehntelang Steuern für eine staatliche Leistung gezahlt, die sie nie oder nur kurz in Anspruch nahmen. (dpa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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