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Die anderen 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes (von 14,6 Prozent), den früher der Arbeitgeber übernommen hat, bezahlt dann die Rentenkasse. Übrigens: Sind Sie Rentner und kinderlos, fallen für die Pflegeversicherung 3,3 Prozent der Rente an Beitrag an, bei Rentnern mit Kindern sind es 3,05 Prozent (Stand: 2019).
Beziehen Sie neben der gesetzlichen Rente noch weiteres Einkommen, müssen Sie auch auf diese Einkünfte Beiträge zahlen. Seit 2019 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.537,50 Euro pro Monat. Kommen Sie über diese Grenze, müssen Sie keine zusätzlichen Beiträge leisten.
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Haben Sie nach 2004 eine private Renten- und/oder Lebensversicherung abgeschlossen? Dann ist der Steuerabzug noch höher. Schließlich dürfen jetzt Bürger ihre Beiträge steuerlich absetzen. Im Gegenzug dafür müssen Rentner den sogenannten Ertragsanteil besteuern. Die Höhe desselben hängt vom Alter des Versicherten zum Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Sie gehen zum Beispiel regulär mit 65 Jahren in den Ruhestand und haben eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Diese zahlt Ihnen eine Rente von 200 Euro im Monat aus, das macht 2.400 Euro jährlich. Nach den Berechnungen des Finanzamtes zufolge wird Ihnen ein Ertragsteil von 18 Prozent unterstellt. Das bedeutet, dass Sie etwa 432 Euro pro Jahr mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.
Gut zu wissen: Bei Riester- und Rürup-Renten sowie Betriebsrenten und Direktversicherungen unterliegen Auszahlungen im Alter sogar zu 100 Prozent dem persönlichen Steuersatz, wie das Finanzportal berichtet.
Am Ende entscheidet die Gesamthöhe aller Einkünfte, die den persönlichen Steuersatz bestimmt, darüber, wie viel von diesen Renten übrig bleibt.
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Sind Sie hingegen Rentner und freiwillig gesetzlich krankenversichert, wird es noch teurer. Dann müssen Sie bis zu einem Einkommen von etwa 4.500 Euro pro Monat nicht nur auf Betriebsrenten, sondern auch auf Riester- und Rürup-Renten sowie Nebeneinkünfte und Kapitalvermögen den vollen Kranken-und Pflegeversicherungsbeitrag leisten.
Private Versicherungen werden im Alter teurer - hier kann man von mehreren hundert Euro Beitrag im Monat ausgehen. Der Zuschuss der Rentenkasse bleibt dann allerdings konstant. Aktuell ist er auf 7,3 Prozent der Bemessungsgrundlage gedeckelt (Stand: Januar 2020).
Sollten Sie zu Ihrem Rentenbeginn eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhalten, werden ebenfalls sofort Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Das können dann schon mal mehrere tausend Euro sein. Die Abgaben werden dann meist über zehn Jahre gestreckt.
Das gilt übrigens auch (rückwirkend) für Zahlungen aus Versorgungswerken, Pensionsfonds oder Riester-Verträgen, die über Ihren Arbeitgeber laufen (auch wenn sie vor 2004 abgeschlossen wurden).
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jp
Vor allem junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren verdrängen das Thema Rente. Welche Möglichkeiten diese Altersgruppe hat, um Altersarmut zu verhindern, weiß Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen.