Redaktion: Sie sollen jetzt einen Brief vom Allgemeinen Beitragsservice erhalten haben, dass er keinen schriftlichen Austausch mehr mit Ihnen wünsche. Was ist die Begründung?
Huber: Es stand folgendes darin: "Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden."
Redaktion: Dieser behauptet angeblich ebenfalls in einem Schreiben, dass noch Gebühren Ihrerseits ausstehen. Warum? Und wie hoch ist der Betrag?
Huber: Der Betrag in den an mich gerichteten Schreiben lautet immer anders. Jetzt heißt es, dass es sich nur noch um einen Monatsbeitrag handeln soll. Es ging damals um einen Mietvertrag zum 01.10.2017, ich konnte aber noch nicht einziehen, wegen Renovierungsarbeiten. Ich hatte mich allerdings ordnungsgemäß in NRW zum 30.09.2017 abgemeldet. Das habe ich auch so dem Allgemeinen Beitragsservice in Köln schriftlich mitgeteilt und habe mich zum Ende Oktober 2017 beim RBB wieder angemeldet.
Redaktion: Was haben Sie als Nächstes vor?
Huber: Ich werde mich weiter auf dem neuesten Stand halten, besonders, was die nächsten Verfahren an Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht bringen werden und ich erwarte mir vom Europäischen Gerichtshof ein positives Urteil. (Anm. d. Red.: Das Bundesverfassungsgericht ist Mitte Mai in Karlsruhe zusammengekommen, um zu prüfen, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet).
Herzlichen Dank für das Interview, Herr Huber.
*Name wurde von Redaktion geändert
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