Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Corona- Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Die Steuersenkung gilt ab Juli und befristet für ein Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Ob und wie sich das konkret auf den Geldbeutel* auswirkt, bleibt abzuwarten. Die gesenkte Mehrwertsteuer für den Vor-Ort-Verzehr auf sieben Prozent führe nicht dazu, dass die Restaurantpreise für Verbraucher sinken würden, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick im "Tagesspiegel". Die Maßnahme helfe aber, die Verluste und Mehrkosten "zumindest ein wenig zu kompensieren".
Die Kritik von Wirten: Kneipen, Bars und Clubs würden vergessen - denn die Mehrwertsteuer auf Getränke soll nicht gesenkt werden.
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Eltern, die während der Corona-Krise ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können, bekommen eine verlängerte Lohnfortzahlung. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag und stimmte einem entsprechenden Änderungsantrag der Bundesregierung zu.
Die Bundesregierung hatte sich am vergangenen Mittwoch darauf verständigt, die Lohnfortzahlung von sechs auf zehn Wochen pro Elternteil zu verlängern, für Alleinerziehende auf 20 Wochen. Die Verdienstausfälle für Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, werden vom Staat zu 67 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt. Die Lohnfortzahlung ist allerdings auf 2.016 Euro pro Monat gedeckelt.
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Verbraucher aufgepasst: Seit dem 1. April 2020* gibt es einige Neuerungen. So sind zum 1. April einige planmäßig geänderte Gesetze nun in Kraft getreten, wie ZDF.de (Stand: 1.4.2020) berichtete. Dazu kamen einige Not-Regelungen, die die Bundesregierung kurzfristig wegen der Corona-Krise* beschlossen hat.
Hier ein Überblick, was sich finanziell für Verbraucher ändert:
Mietpreisbremse: Die bis 2025 verlängert Mietpreisbremse tritt in Kraft. Dort, wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter können dadurch erstmals zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern - für bis zu zweieinhalb Jahre.
Eigentümer-Darlehen: "Wer vor dem 15. März 2020 ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung von Wohneigentum abgeschlossen hat, kann die Abzahlungsraten für drei Monate ruhen lassen", heißt es in einem Bericht auf zdf.de zu den neuen Regelungen. Das gelte sowohl für Zins-, Rückzahlungs- und Tilgungsleistungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden. Voraussetzung ist demnach, dass der Eigentümer belegen muss, dass er aufgrund der Corona-Krise Einnahmeausfälle hat und das Abstottern des Kredites den Lebensunterhalt gefährdet.
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Hartz IV: Wegen der Coronakrise werden bei Anträgen auf Hartz IV laut ZDF.de erstmal keine Vermögen- und Wohnkostenprüfungen durchgeführt. Antragsteller müssen auch nicht mehr persönlich im Jobcenter erscheinen - sondern können Anträge auch online oder telefonisch einreichen.
Bafög: Neue Regeln gelten dem ZDF-Bericht (Stand 1.4.2020) zufolge für Bafög-Rückzahler: "Sie zahlen künftig statt der bisher maximalen 105 Euro pro Monat (bei einer maximalen Rückzahlungssumme von 10.000 Euro) nun maximal 130 Euro pro Monat für maximal 77 Monate (bei einer maximalen Rückzahlungssumme von 10.010 Euro)."
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Quelle: dpa, ZDF.de
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