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Spar-Trick: So verbessern Sie Ihre Rente und können dabei kräftig Steuern sparen

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Wer sWer clever vorsorgt, hat im Alter mehr Geld übrig.
Wer clever vorsorgt, hat im Alter mehr Geld übrig. © picture alliance/Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Mit zusätzlichen Zahlungen können Arbeitnehmer ihr Rente aufbessern und gleich­zeitig eine Menge Steuern sparen. Stiftung Warentest erklärt den Spar-Trick.

Mit zusätzlichen Zahlungen können Sie ihre künftige Rente* aufbessern und gleichzeitig kräftig Steuern sparen. Die Experten von Stiftung Warentest sagen, wie es geht: Arbeitnehmer können ihre gesetzliche Rente mit zusätzlichen Beiträgen aufbessern. Dass sie dadurch Steuern* sparen, gelte noch als Geheimtipp, heißt es in einem aktuellen Beitrag auf „Test.de“. Dabei sei dieser Spar-Trick ganz legal, seit es möglich ist, die Rentenabschläge auszugleichen. „Solche Ausgleichszahlungen bringen bis zu bestimmten Beträgen als Altersvorsorgeaufwendungen Steuerabzug.“

Einen großen Teil der Beträge, die Steuerabzug bringen, schöpfen Arbeitnehmer bereits durch den Pflichtbeitrag von 18,6 Prozent zur Rentenversicherung 2020 aus, heißt es in dem Beitrag konkret. So zahle ein Angestellter mit 50.000 Bruttogehalt insgesamt 4.650 Euro (9,3 Prozent) im Jahr ein. Der Arbeitgeber komme für die andere Hälfte von 4.650 Euro auf. „Inklusive Arbeitgeberbeitrag gehen folglich schon mal 9.300 Euro von 25.046 Euro Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen ab“, berichtete Test.de im vergangenen Jahr.

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So sparen Sie clever Steuern

Dabei lassen sich den Experten zufolge sogar mehrere Tausend Euro Steuern sparen. Allerdings nicht unbegrenzt: „Das Finanzamt erkennt Beiträge zur Basisaltersvorsorge nur bis zum Höchstbetrag an.“ 2020 betrug dieser 25.046 Euro. Für Ehepaare sei es doppelt so viel gewesen – 50.092 Euro. 

Außerdem zähle davon nur ein gewisser Anteil. „So wirken sich vom Höchstbetrag 2020 maximal 90 Prozent steuerlich aus, höchstens also 22.542 Euro (Ehepaare 45.083 Euro). Jedes Jahr steigt der Anteil um weitere 2 Prozent, bis im Jahr 2025 100 Prozent der anerkannten Beiträge bis zum Höchstbetrag Steuerabzug bringen.“

So könnten Berufstätige jedes Jahr „mehr Beiträge zur Basisaltersvorsorge jeweils bis zum Höchstbetrag“ absetzen, heißt es weiter in dem Bericht. „Im Gegenzug muss jeder neue Rentenjahrgang mehr von der Altersrente versteuern, bis für Neurentner ab 2040 die Rente voll steuerpflichtig ist.“ Der Tipp der Experten: „Bevor Sie Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse leisten, sollten Sie ermitteln, wie viel sich für Sie maximal steuerlich auswirkt.“

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Zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen

Ab 50 Jahren können Beschäftigte Stiftung Warentest zufolge eine Regelung nutzen, die streng genommen dafür da sei, die Abschläge einer Frührente bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. „Genauso gut können sie damit aber ihre reguläre Alters­rente erhöhen“, so der Tipp auf "Test.de".

Dass Extrazah­lungen für kommende Ruhe­ständler interes­sant sein könnten, rechnen die Experten am Beispiel einer 55-jährigen Muster-Arbeitnehmerin vor, die 50.000 Euro brutto im Jahr verdient: „Sie kann ihre gesetzliche Rente damit um mehr als 200 Euro erhöhen und gleich­zeitig rund 13.700 Euro Steuern sparen, wenn sie über drei Jahre verteilt zusätzlich 44.916 Euro in die Rentenkasse einzahlt.“

Die Einzahlsumme ist gedeckelt: „Frei wählen können Arbeitnehmer den Einzahlbetrag nich“, heißt es weiter auf „Test.de“.. Die Rentenkasse rechne einen individuellen Maximalbetrag aus. „Das ist die Summe, die sie einzahlen müssten, um anfallende Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen.“ Mehr gehe nicht und damit sei auch das mögliche Plus bei der Rente begrenzt.

Frühester Renten­start ist mit 63 Jahren. Das geht, wenn Versicherte bis dahin auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen, sonst etwas später. „Steuerlich attraktiv ist es für Beschäftigte oft, die zusätzliche Beträge von mehreren Tausend Euro in die Rentenkasse einzahlen wollen, die Summe über mehrere Jahre zu verteilen“, so ein weiterer Rat von Stiftung Warentest. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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