Ab 50 Jahren können Beschäftigte Stiftung Warentest zufolge eine Regelung nutzen, die streng genommen dafür da sei, die Abschläge einer Frührente bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. „Genauso gut können sie damit aber ihre reguläre Altersrente erhöhen“, so der Tipp auf "Test.de".
Dass Extrazahlungen für kommende Ruheständler interessant sein könnten, rechnen die Experten am Beispiel einer 55-jährigen Muster-Arbeitnehmerin vor, die 50.000 Euro brutto im Jahr verdient: „Sie kann ihre gesetzliche Rente damit um mehr als 200 Euro erhöhen und gleichzeitig rund 13.700 Euro Steuern sparen, wenn sie über drei Jahre verteilt zusätzlich 44.916 Euro in die Rentenkasse einzahlt.“
Die Einzahlsumme ist gedeckelt: „Frei wählen können Arbeitnehmer den Einzahlbetrag nich“, heißt es weiter auf „Test.de“.. Die Rentenkasse rechne einen individuellen Maximalbetrag aus. „Das ist die Summe, die sie einzahlen müssten, um anfallende Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen.“ Mehr gehe nicht und damit sei auch das mögliche Plus bei der Rente begrenzt.
Frühester Rentenstart ist mit 63 Jahren. Das geht, wenn Versicherte bis dahin auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen, sonst etwas später. „Steuerlich attraktiv ist es für Beschäftigte oft, die zusätzliche Beträge von mehreren Tausend Euro in die Rentenkasse einzahlen wollen, die Summe über mehrere Jahre zu verteilen“, so ein weiterer Rat von Stiftung Warentest. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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