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Wenn Sie in eine andere Steuerklasse wechseln möchten, müssen Sie dies dem Finanzamt mit einem speziellen Formular mitteilen. Aber Achtung: Ein Steuerklassenwechsel kann nur gemeinsam beantragt werden.
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Am meisten sparen Ehepartner in der Steuererklärung beim sogenannten Ehegattensplitting. Das lohnt sich vor allem für Paare mit sehr unterschiedlichen Gehältern und funktioniert so:
1. Als verheiratetes Paar geben Sie eine gemeinsame Steuererklärung ab, ihr Verdienst wird zusammengerechnet (Sie werden "zusammen veranlagt"). Steuerlich gelten Sie und Ihr Partner als eine Person.
2. Das Finanzamt halbiert den gemeinsamen Verdienst und berechnet für diese Hälfte die Einkommenssteuer.
3. Die errechnete Einkommenssteuer wird verdoppelt.
Wichtig: Das droht Ihnen, wenn Sie die Frist verpassen. Und so können Sie sie legal umgehen.
Wer möchte, kann als Ehepaar aber trotzdem getrennt Steuern zahlen, in dem er auf der Steuererklärung "Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern" ankreuzt. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn ein Partner hohe steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld erhält und der andere wenig verdient.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Sie ein Ehegattensplitting Sinn macht oder welche Steuerklasse Sie wählen sollen, dann lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten.
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Von Andrea Stettner