Außerdem gibt es seit 2012 keine Einkommensprüfung mehr – solange sich Ihr Kind in der ersten Ausbildung oder im Erststudium befindet. Und schließlich erhalten Eltern sogar noch dann Kindergeld, wenn es bereits über 25 Jahre alt ist - und noch immer studiert.
Doch was tun, wenn Sie die Frist verpasst haben? Und wie können Sie die Abgabefrist legal umgehen? Das erfahren Sie hier.
Tipp: Falls Sie in einer Patchwork-Familie leben und einen Partner haben, der selber Kinder hat, dann haben Sie die Möglichkeit, mehr Kindergeld zu verlangen. Dazu müssen Sie Ihren Kindergeldanspruch auf Ihren neuen Ehepartner übertragen – wenn dieser also zwei Kinder hat und Sie eines, dann erhält er mehr Kindergeld, weil er nun für drei Kinder Kindergeldanspruch besitzt.
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Falls Sie dagegen nur wenig verdienen, können Sie bei der Familienkasse einen höheren Kinderzuschlag zum Kindergeld beantragen. Dieser beläuft sich aktuell bei 194 Euro monatlich für jedes Kind und entlastet schließlich die Eltern, wenn das Kindergeld nicht mehr ausreichen sollte.
Der komplette Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) zusammen. So betrug der Gesamtkinderfreibetrag 2018 noch etwa 7.428 Euro – 2019 ist er nun auf 7.620 Euro steigen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, dürfen Sie immer Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag erheben – auch wenn ein Elternteil verstorben ist, sich nicht um das Kind kümmern will oder kann oder nicht (mehr) in Deutschland lebt. Der berechnete Freibetrag wird schließlich durch das Finanzamt gegen das Kindergeld abgewogen - und automatisch gewährt, wenn es für Sie günstiger wird.
Gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 1. Januar 2015 Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld automatisch erhöht. Konkret heißt das: Sie erhalten seit Anfang 2018 für jedes Ihrer Kinder jeweils zwei Euro mehr pro Monat.
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Zudem können Sie vor der Steuererklärung bereits Steuern sparen, wenn Sie Auskünfte über Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben. Wenn Sie sich dort Kosten anrechnen lassen, die im Jahr angefallen sind, zahlen Sie am Ende weniger Lohnsteuer.
Unter Auskünfte können Sie zum Beispiel auch Kinderbetreuungskosten (für Kinder bis 14 Jahre) oder Werbekosten angeben und sich als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken lassen.
Doch Vorsicht: Dies geht immer nur bis zum 30. November des laufenden Jahres. Die Voraussetzung, damit das klappt, ist:
Nicht vergessen: Diese Unterlagen brauchen Sie dringend für die Steuererklärung.
Außerdem dürfen Eltern maximal 4.000 Euro an Betreuungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Dazu zählen entstandene Kosten für Kita, Tagesmutter oder Verwandte wie Oma und Opa, die sich um ihre Enkel kümmern. Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht und Sie einen schriftlichen Vertrag mit den Großeltern abgeschlossen haben, dürfen Sie auch diese Betreuungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt diese dann als Sonderausgaben an. Sie müssen sie lediglich bei der Steuererklärung 2018 unter Anlage Kind angeben. Doch Vorsicht: Kosten für die Verpflegung der Kinder akzeptiert das Finanzamt allerdings nicht.
Wer zudem die Kinderfreibeträge sorgfältig in die vorgesehene Anlage einträgt, der kann weitere Steuern sparen. Die Freibeträge spielen zudem eine Rolle bei der Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags und können auch hier für eine Steuerersparnis sorgen. Das gilt auch, falls Sie eine Riester-Rente abgeschlossen haben.
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Viele Riester-Förderungen enthalten den sogenannten Riester-Sonderausgabenabzug und dadurch sollen Besitzer am Ende für Ihren Vertrag jährlich
erhalten.
Erfahren Sie hier, warum Sie Ihre Steuererklärung besser rückwirkend abgeben - und viel Geld absahnen. Und hier, welche neuen Abgabefristen und Gesetzesänderungen ab diesem Jahr gelten.
Von Jasmin Pospiech