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Anders sieht es mit der Frist für die Steuererklärung bei jenen aus, die verpflichtet sind, sie abzugeben. Das müssen sie normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres tun. Lassen sie sich vom Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich diese Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Das bedeutet zum Beispiel: Steuerberater müssten die Erklärungen für 2019 bis Ende Februar 2021 eingereicht haben. (ahu) *merkur.de ist Teil des Ippen-Zentral-Netzwerks.
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Steuerpflichtig? Eine passende Steuersoftware (werblicher Link), bei der die einzelnen Schritte nachvollziehbar erklärt werden, kann eine gute Hilfe sein.
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