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Steuererklärung: So können Sie Umzugskosten absetzen und viel Geld zurückbekommen

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Wer sWer clever vorsorgt, hat im Alter mehr Geld übrig.
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten in der Steuererklärung angeben. © picture alliance/Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Ein Umzug kann ungeahnte Kosten verursachen. Was viele aber nicht wissen: Ihre Ausgaben können Sie in einem bestimmten Fall von der Steuer absetzen.

Ja, es ist ein unangenehmes Thema: Kaum jemand kümmert sich gerne um die eigene Steuererklärung*. Einige sind sich unsicher, welche Angaben in welches Feld gehören, andere haben keine konkrete Vorstellung, was sie überhaupt von der Steuer absetzen können.

Sie gehören zu letzterer Personengruppe? Dann haben wir einen kleinen Tipp: Auch Umzugskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür muss aber eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.

Umzugskosten von der Steuer absetzen: Das sollten Sie beachten

Umzugskosten können Sie nur unter einer Bedingung von der Steuer absetzen: Der Wechsel des Standorts muss aus beruflichen Gründen erfolgen. Wie Finanztip erklärt, betrachtet das Finanzamt folgende Umzüge als beruflich bedingt:

Als Werbungskosten können Sie in der Steuererklärung anschließend folgende Ausgaben angeben:

Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie alle Kosten belegen können. Heben Sie sich Rechnungen und andere Nachweise also gut auf.

Die Elster-Alternative für die Steuererklärung

Wer mit Elster nicht viel anfangen kann und sich generell bei der Steuererklärung schwertut, kann auf die Steuersoftware SteuerSparErklärung 2020 (werblicher Link) zurückgreifen. Mit hilfreichen Erläuterungen können Sie so ganz leicht Ihre Steuererklärungen erstellen.

Lesen Sie auch: Steuererklärung - Diese Sonderausgaben sollten Sie jetzt geltend machen.

Umzugskosten in der Steuererklärung: Setzen Sie eine Pauschale für weitere Ausgaben an

Für jegliche weitere Ausgaben im Rahmen eines Umzugs können Sie eine Pauschale ansetzen. Diese liegt seit 2020 bei 820 Euro für Singles und 1639 Euro für Partner. Zusätzliche 361 Euro kommen pro Kind oder pro weitere Angehörige, mit denen Sie zusammenleben, dazu. Um von dieser Pauschale zu profitieren, müssen Sie allerdings frühestens am 1. März 2020 umgezogen sein, erklärt unter anderem T-Online. Die Pauschale erhöht sich um 50 Prozent, falls Sie in den nächsten fünf Jahren noch einmal aus beruflichen Gründen Ihren Wohnort wechseln. (soa) *merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

Mehr erfahren: Steuererklärung 2020 - Diese Kosten können Sie als Rentner absetzen.

Video: Steuererklärung: Diese Auswirkungen haben Corona und Homeoffice

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