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Das Interessante an der Studie: Die Studienautoren kommen zum Schluss, dass diese Diskrepanz auch gerechtfertigt sei - schließlich sei die Zusammensetzung von gesetzlicher Rente und der Beamtenversorgung völlig unterschiedlich. Während sie bei ersterer aus den drei Säulen staatliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und Privatvorsorge besteht, ist die Betriebsrente bei der Beamtenversorgung schon enthalten. Da allerdings nicht alle gesetzlichen Rentenversicherten eine betriebliche Altersversorgung besitzen, sind diese allein auf die staatliche Rente angewiesen.
Ein weiterer Grund für die höheren Pensionen von Beamten liegt darin, dass sie ihrem Dienstherrn besondere Treue geschworen haben, ergo zum Beispiel auch nicht streiken dürfen. Diese Arbeitsgebote werden später wiederum mit einer höheren Altersversorgung vergütet.
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jp