Erfahren Sie hier: So erhalten Sie Weihnachtsgeld - auch wenn Sie schon gekündigt haben.
Wer dagegen bei einer Versicherung arbeitet, bekommt etwas weniger (80 Prozent) und im öffentlichen Dienst (TVöD, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe maximal 82,05 Prozent des Bruttogehalts und im Tarifgebiet Ost maximal 61,54 Prozent. Beamte erhalten zudem die Jahressonderzahlung nur, wenn sie
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, setzt sich das Weihnachtsgeld zusammen aus
Der Grundbetrag wird aus den laufenden Bezügen für den Monat Dezember berechnet. Allerdings fließen einige Bezügebestandteile wie Vermögenswirksame Leistungen des Dienstherrn oder Mehrarbeitsvergütung nicht in die Ermittlung hinein. Außerdem verringern Zeiten im laufenden Kalenderjahr, in dem ein Arbeitnehmer nicht im öffentlichen Dienst tätig war, die Höhe des Grundbetrags.
Gut zu wissen: Bekomme ich in der Elternzeit eigentlich auch Weihnachtsgeld?
Arbeitnehmer erhalten die Jahressonderzahlung im Regelfall mit dem Novemberlohn. Das heißt konkret: Der Monatslohn für November und das individuell berechnete Weihnachtsgeld werden als ein Betrag zusammen überwiesen. Allerdings sind hierbei für Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) ebenfalls steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass vom Weihnachtsgeld für Normalverdiener letztlich etwas mehr als die Hälfte übrig bleibt, da Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
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Steuerlich gesehen ist das 13. Monatsgehalt ein "sonstiger Bezug" – und die werden bei der Lohnsteuer anders gehandhabt. Die Versteuerung erfolgt nach der Jahrestabelle nach einem besonderen Berechnungsschema – dabei wird die Lohnsteuer einerseits für den Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und einmal mit errechnet. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug. Dabei wird der sonstige Bezug steuerlich gleichmäßig (1/12 pro Monat) auf das Kalenderjahr verteilt.
Zusätzlich wird in der Sozialversicherung das Weihnachtsgeld als "einmalige Zuwendung" gesehen. Wenn der Arbeitslohn und der Einmalbezug zusammen die festgelegten Beitragsbemessungsgrenzen übersteigen, kann es zur Beitragsfreiheit des übersteigenden Teils kommen – muss es aber nicht. Das heißt, wenn der Arbeitgeber am Ende ein höheres Weihnachtsgeld als im Tarifvertrag geregelt, auszahlen würde, kann dieser übertarifliche Teil gekürzt oder gar gestrichen werden.
Wann Sie Ihr erhaltenes Weihnachtsgeld sogar zurückzahlen müssen, erfahren Sie hier.
Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn in einem Tarifvertrag als auch in einer Betriebsvereinbarung wirksam geregelt ist, dass "das Weihnachtsgeld jederzeit widerruflich ist" (BAG, 07.07.2011, 6 AZR 151/10). Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sollten hierzu am besten immer den eigenen Arbeitsvertrag prüfen. Dies gilt ebenfalls für eine Betriebsvereinbarung und/oder einen Tarifvertrag.
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jp