1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

Außergewöhnlich: Wie Amazon Preisvergleiche verhindern will

KommentareDrucken

So einfach funktioniert der Online-Einkauf bei Amazon. Doch der Internet-Shopping-Gigant will Online-Preisvergleiche in Geschäften verhindern.
So einfach funktioniert der Online-Einkauf bei Amazon. Doch der Internet-Shopping-Gigant will Online-Preisvergleiche in Geschäften verhindern. © picture alliance / dpa

Amazon sorgt mit einem ungewöhnlichen Patent gegen Online-Preisvergleiche für Aufsehen. Was hat es damit auf sich? Und wie funktioniert das Ganze?

Es klingt zunächst wie ein Scherz. Ausgerechnet der E-Commerce-Riese Amazon will dem sogenannten "Beratungsdiebstahl" vorbeugen und verhindern, dass Shopping-Kunden in normalen Geschäften Online-Preise vergleichen.

Wie die Online-Plattform Business Insider berichtet, habe Amazon ein entsprechendes Patent bereits genehmigt bekommen.

Amazon stellt sich gegen Beratungsdiebstahl

Beratungsdiebstahl ist kein neues Phänomen. Ein Kunde lässt sich in einem normalen Laden ausführlich beraten, wägt Produktdetails ab und kauft dann einfach im Internet - schließlich ist es dort meistens deutlich billiger. Was für den Kunden aus finanzieller Sicht durchaus praktisch ist, stellt den Einzelhandel teilweise vor reale Probleme. Wertvolle Beratungszeit geht flöten, der Umsatz bleibt aus.   

Dem will Amazon nun einen Riegel vorschieben und bekam dafür das bereits 2012 eingereichte Patent namens "Physical Store Online Shopping Control" (Kontrolle des Online-Shoppings im Einzelhandel) bewilligt. Das Ganze funktioniert recht einfach: Loggt sich ein Kunde in das offene WLAN eines Geschäfts ein, wird die Aktivität des Internetnutzers analysiert und beispielsweise entdeckt, dass er sich das günstigere Angebot eines Konkurrenten ansieht. Möglichkeit eins ist nun, dass dem Kunden ein noch besseres Gegenangebot - zum Beispiel ein Gutschein - unterbreitet wird. Oder aber es wird gleich ein Kundenberater auf den Kunden angesetzt, um diesen doch zum Bleiben beziehungsweise Einkaufen vor Ort zu bewegen.  

Amazon-Patent: Standortermittlung und Eingriff in die Netzneutralität 

Weiterhin sei es möglich, mithilfe des WLAN-Access Points den Standort des Kunden zu ermitteln. Und, besonders drastisch: Falls nötig könne sogar der freie Zugang zum Internet eingeschränkt werden. Was also zunächst wie eine Amazon-Wohltat für den Einzelhandel klingt, wäre in Wirklichkeit ein Eingriff in die Netzneutralität.  

Die gute Nachricht für alle Internetnutzer ist, dass sich dieses Amazon-System mit ausreichend Datenvolumen recht leicht umgehen lässt. Außerdem stellt sich die Frage, ob der beschriebene Beratungsdiebstahl tatsächlich so problematisch für Einzelhändler ist.

Laut eines Berichts des österreichischen Standards von Ende Mai sei die Angst vor Beratungsdiebstahl "nahezu unbegründet". Denn: Lediglich elf Prozent der Kunden würden sich vor einem Online-Kauf überhaupt offline in einem Laden beraten lassen. Es gebe vielmehr einen gegenteiligen Effekt. Ein Großteil der Kunden würde zwar online recherchieren, dann aber offline kaufen. Diese Wechselwirkung zwischen Online- und Offline-Bereich ist auch als ROPO-Effekt bekannt, "Reasearch Online, Purchase Offline".   

Auch lesenswert: So schützen Sie sich gegen Kreditkartenbetrügern im Netz. Und: Zwangsupgrade und Abzocke bei Vodafone. Außerdem erfahren Sie hier, mit welchem Trick Amazon das Rücksende-Problem lösen möchte.

mop      

Auch interessant

Kommentare