Doch Vorsicht: Achten Sie bei Frühbucherrabatten auch darauf, eine Reiserücktrittsversicherung in Betracht zu ziehen. Schließlich könnte in einem halben Jahr noch allerhand passieren: Ein Kind wird überraschend krank oder ein (Arbeits-)Projekt kommt dazwischen.
Zudem wäre es ratsam, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters nachzulesen, welche Fristen hier eingehalten werden müssen. Wenn Sie dies nicht tun, könnte es sein, dass Sie Stornokosten draufzahlen. Da wäre der Effekt des Frühbucherrabatts schnell verflogen. Doch manche Reiseanbieter verzichten sogar auf Stornogebühren bei Frühbuchern – also besser das Kleingedruckte lesen.
Wenn Sie jetzt also noch zum Jahreswechsel Ihren Urlaub für 2017 planen, haben Sie alle Freiheiten und können sich entspannt auf den Urlaub freuen.
Von Jasmin Pospiech