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Vorsicht: Warum Sie Ihre Steuern besser nicht bar bezahlen sollten

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Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Bargeld anzunehmen.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Bargeld anzunehmen. © pixabay

Ob Steuern oder Rundfunkbeitrag: Beide Zahlungen sind verpflichtend – und beide sorgen bei vielen Deutschen für Murren. Doch muss ich sie immer überweisen?

Bald heißt es wieder für den ein oder anderen Steuerzahler: Die Steuererklärung steht an. Für manche ist sie jedes Jahr verpflichtend, andere wiederum können sie vier Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen. Dennoch murren viele Deutsche – nicht nur, weil sie zahlen müssen, sondern auch wegen der unzähligen Gesetze, Rechte und dem überdrüssigen Papierkram, der noch dranhängt. Zudem kann es Wochen dauern, bis man den Steuerbescheid erhält und erfährt, ob man nachzahlen muss oder sogar Geld zurückbekommt.

Rundfunkbeitrag oder Steuern bar bezahlen: Warum und wie das möglich ist

Um einen besseren Überblick zu behalten, wünscht sich so manch einer, verpflichtende Zahlungen lieber bar zu bezahlen. Einige sehen es sogar als ihr gutes Recht an und glauben, so einer möglichen Abschaffung des Bargeldes zu trotzen. Doch Fakt ist: Das Finanzamt besitzt zwar eine Finanzkasse, dennoch läuft hier nur noch alles bargeldlos. Das heißt konkret: Es muss keine Bargeldleistungen mehr entgegennehmen. Gesetzlich wird das durch ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts sowie durch einen Paragrafen in der Abgabenordnung (AO) untermauert.

Lesen Sie hier, warum Sie den Rundfunkbeitrag besser nicht bar bezahlen.

Warum eine Barzahlung allerdings Probleme bereiten kann

Allerdings gibt es für alle Barzahler noch Hoffnung: Das Finanzamt kann schließlich durch ein Schreiben manche Banken zu bemächtigen, eine Barzahlung zu genehmigen. Doch es gibt einen Haken: Laut Geldwäschegesetz darf das jeweilige Kreditinstitut aus Sicherheitsmaßnahmen das Geld verweigern, wenn der Beitragszahler bei derselben Bank ein Konto besitzt. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es allerdings noch eine andere Tücke: Sie müssen bei Barzahlung sechs Euro Bearbeitungsgebühren blechen. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch.

Auch interessant: Dieser Experte glaubt, dass Banken einen geheimen Krieg gegen das Bargeld führen sollen.

Lesen Sie auch: Nach Urteil - wie hoch ist die Grundsteuer jetzt? Und wie oft muss ich sie entrichten?

jp

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