Selbstständige, die Teil eines Gemeinschaftsbüros sind, können sämtliche Mietkosten in der Steuerklärung einreichen. Dient die eigene Wohnung als Arbeitsplatz, ermittelt die Steuerbehörde die anteiligen Mietkosten.
Auf diese Art kann jeder Quadratmeter, der dem Selbstständigen zur Arbeit dient, steuerlich geltend gemacht werden. Sollten sie den Arbeitsplatz verlassen, bietet sich die nächste Gelegenheit zum Sparen.
So kann für die Verpflegung an einem Tag außerhalb des Büros ein Pauschalwert von zwölf Euro angerechnet werden. Dieser Wert verdoppelt sich sogar, wenn der Unternehmer länger als 24 Stunden fernab des Büros ist. Doch sollte die Reise zwei Tage andauern, liegt die Pauschale wieder bei zwölf Euro pro Tag.
Auch bei gemeinsamen Geschäftsessen mit Kunden, können die Kosten zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Wichtig dabei ist: Der Beleg muss mit eingereicht werden. Das Finanzamt möchte dazu allerhand wissen. Welche Personen waren dabei, wo hat das Essen stattgefunden und was war der Grund für die gemeinsame Mahlzeit. Sollten Selbständige das alles beachten, heißt es: Guten Appetit.
Selbstständige müssen ihre Steuererklärung jedes Jahr machen - generell bis zum 31. Mai. Haben Sie die Frist verpasst? Dann kann Ihnen das hier drohen.
Unternehmen genießen in ihrer Steuererklärung zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die Arbeitnehmer nicht haben. Der generelle Tipp lautet: Der ausgewiesene Gewinn in der Bilanz muss so gering wie möglich sein.
Denn je höher dieser ausfällt, desto mehr möchte das Finanzamt auch erhalten. Der einfachste Weg dieses Ziel zu erreichen, ist das Geld für die Zukunft des Unternehmens zu nutzen. Kurz, zu investieren.
Zu den schnellen Maßnahmen gehören Kleininvestitionen mit einem Wert von maximal 410 Euro netto. Diese können sofort und vollständig als Werbungskosten abgezogen werden. Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt, alle Anlagen bereits drei Jahre vor der tatsächlichen Durchführung steuerlich abzusetzen.
Als Ergebnis steht hier eine Gewinnminderung von bis zu 40 Prozent, die dann wiederum der Investition dienen kann. Die sich daraus ergebenen Steuervorteile sollten Unternehmer aber nie in ihre Rechnung aufnehmen, denn sie wissen: Mit Geld, das man nicht hat, plant man nicht.
Egal ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Unternehmen - Steuern können nur von denen aktiv mitgestaltet werden, die um ihre Chancen und Möglichkeiten wissen.
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