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Goodbye Soja-Schnitzel und Tofu-Burger? Streit um Bezeichnung von Veggie-Produkten

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Veggieburger sind im Kommen. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa
Veggie-Burger und andere Fleischersatzprodukte gewinnen an Beliebtheit. © picture alliance/Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Vegetarische und vegane Ersatzprodukte haben in den letzten Jahren einen Boom erlebt. Doch nicht allen schmeckt die Bezeichnung der Fleisch-Alternativen.

Im EU-Parlament ging es in dieser Woche um die Wurst – beziehungsweise Veggie-Wurst. In Brüssel wurde entschieden, ob Bezeichnungen wie Veggie-Burger*, Soja-Schnitzel und Seitan-Steak den Verbraucher täuschen und deshalb zukünftig nicht mehr gültig sind. Abgestimmt wurde über eine Regelung, nach der pflanzliche Lebensmittel keine tierisch anmutenden Bezeichnungen mehr tragen dürfen. Die Initiative ist Teil eines Berichts zur gemeinsamen Agrarreform (GAP) der EU.

Sieht aus wie Fleisch, heißt wie Fleisch – Verbrauchertäuschung durch Veggie-Produkte?

Vor allem Landwirtschaftsverbände wie der Deutsche Bauernverband (DBV) hatten sich in der letzten Zeit für das Verbot der Fleischbezeichnungen für Veggie-Produkte stark gemacht. Der Name von Schnitzel, Gulasch und Co. dürfe nicht zweckentfremdet werden. Der EU-Landwirtschaftsverband sprach von einem Schaden für Landwirte und Konsumenten, die durch die unklaren Bezeichnungen verwirrt würden.

„Ein Marketing, mit dem das Original erst in Verruf gebracht und dann in der Bezeichnung kopiert wird, ist unlauter“, kritisiert Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands. Verbraucherschützer sehen derweil keine Gefahr, dass die Verbraucher beim Veggie-Burger und ähnlichen Bezeichnungen getäuscht werden. 

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Ereilt die Fleischersatz-Produkte das gleiche Schicksal wie pflanzliche Milchalternativen?

Schon 2017 beschloss der Europäische Gerichtshof, dass milchähnliche Getränke wie Sojamilch oder Mandelmilch nicht mehr als „Milch“ bezeichnet werden dürfen. Seitdem gibt es die Produkte unter Bezeichnungen wie „Sojadrink“ und „Mandeldrink“ zu kaufen. Auch Lebensmittel aus Milch wie Joghurt und Käse unterliegen dem Kennzeichnungsschutz: pflanzliche Alternativen dürfen nicht wie das tierische Pendant bezeichnet werden, wie auch 24vita.de* berichtet.

Firmen wie die Rügenwalder Mühle, Beyond Meat und andere waren mit ihren Fleischersatz-Produkten zuletzt sehr erfolgreich auf dem Markt. Die Burger, Würste und Schnitzel werden je nach Hersteller zum Beispiel auf Soja-, Erbsen- oder Seitan-Basis hergestellt. Mithilfe von Aromen und Zusätzen schmecken die vegetarischen und veganen Alternativen dem Original aus Fleisch oft ähnlich.

Wenn sich das EU-Parlament für den Gesetzesentwurf entscheiden sollte, der fleischähnliche Bezeichnungen für Veggie-Produkte verbietet, müssten die Hersteller auf Produktnamen wie „Erbsenbratling“ oder „Veggie-Disk“ zurückgreifen. Der Streit um die Bezeichnungen rief viele Verbände und Vertreter der Veggie-Community auf den Plan. Bisher war es in Deutschland möglich, pflanzliche Produkte nach Fleisch-Äquivalenten zu benennen, solange sie eine Ähnlichkeit aufweisen, etwa hinsichtlich Konsistenz, Verwendungszweck oder Mundgefühl – so die Regelung der Deutschen Lebensmittel-Kommission.

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EU-Parlament entscheidet: Bezeichnung Veggie-Burger darf bleiben

Am Freitag (23. Oktober) wurden die Ergebnisse der Abstimmung bekannt: Die Abgeordneten des Europaparlaments haben den Vorstoß der Agrar-Lobby abgelehnt. Die pflanzlichen Alternativen dürfen auch weiterhin Burger, Schnitzel und Co. heißen. Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC lobte den Beschluss als „gute Neuigkeit“. Eine Verbrauchertäuschung liege nicht vor. (mad) *Merkur.de und 24vita.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Quellen: dpa, tagesschau.de

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