Vor diesem Hintergrund berichtete der NDR auch über Fälle von Kurzarbeit an Kliniken. Nach Angaben der Krankenhausgesellschaft ist das allerdings «kein flächendeckendes Phänomen.» Für Kliniken bestehe keine Veranlassung für Kurzarbeit, weil es einen finanziellen Schutzschirm gebe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwies auf das wegen der Corona-Pandemie beschlossene Krankenhausentlastungsgesetz. Kliniken bekommen demnach für frei gehaltene Betten eine Pauschale von 560 Euro pro Tag.
Spahn hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass die Krankenhäuser ab Anfang Mai schrittweise «in einen Regelbetrieb» zurückkehren könnten. Die medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten gerade Konzepte dafür, sagte er. «Wir wollen ja nicht auf Dauer 40 Prozent der Intensivbeatmungsbetten in Deutschland frei halten. Das ist auch nicht notwendig.»