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Ausgelaugt, aber (noch) nicht krank? So stellen Sie den Antrag auf eine Vorsorgekur

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Atempause vom Alltag: Viele Arbeitnehmer träumen von einer Vorsorgekur. Doch der Weg dahin ist nicht ganz leicht.
Atempause vom Alltag: Viele Arbeitnehmer träumen von einer Vorsorgekur. Doch der Weg dahin ist nicht ganz leicht. © Markus Gann/chromorange

Wer gesundheitlich angeschlagen ist, kann sich von der Krankenkasse eine Kur bezahlen lassen. So ganz ohne weiteres bewilligen die Kassen das nicht - auf was Sie achten sollten.

Einfach mal raus aus dem Alltag, in einen Kurort fahren und dort etwas für die Gesundheit tun. Das muss kein Traum bleiben, denn unter Umständen zahlt die Krankenkasse auch zur Vorsorge für ambulante Kuren - und manchmal sogar für Unterkunft und Verpflegung, zumindest teilweise.

Doch der Weg dahin ist oft kompliziert und langwierig. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt? "Das Risiko, dass ohne eine solche Kur der Versicherte möglicherweise erkrankt, sollte erkennbar sein", erklärt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands. Zudem muss der Antrag deutlich zeigen, dass der Versicherte schon an seinem Wohnort Maßnahmen gegen sich anbahnende Beschwerden ergriffen hat - und dies nicht genug war oder nur schwer mit den beruflichen und familiären Umständen vereinbar war.

So füllen Sie den Antrag richtig aus

Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Denn der Arzt muss begründen, warum die Kur genau nötig ist. "Je ausgefeilter der Antrag begründet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse "Ja" sagt", erklärt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Wichtig sei, dass in dem Antrag "nicht ein Wust an Beschwerden" aufgelistet ist. Stattdessen sollte man sich auf ein Hauptsymptom konzentrieren.

Der ausgefüllte Antrag wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingereicht, erklärt Hubloher. Sie ist unabhängig davon, ob jemand sozialversicherungspflichtig oder freiwillig versichert ist, zuständig. Das gilt auch für mitversicherte Partner oder Kinder sowie für Rentner, Arbeitslose und Selbstständige.

Antrag auf eine Vorsorgekur: Widerspruch kann sich lohnen

Die Träger können für ihre Entscheidung dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen Amtsarzt zurate ziehen. "Die Erfahrungen zeigen, dass viele Anträge zunächst einmal abgelehnt werden", erklärt Hubloher. In den allermeisten Fällen lohnt es sich aber, schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. "Wenn dann nochmals und gegebenenfalls ausführlicher Gründe für die Vorsorgekur dargelegt werden, stimmen die Kassen dem in vielen Fällen doch zu", sagt auch Goertz-Meissner.

Eine bewilligte ambulante Vorsorgekur findet in aller Regel in einem der 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland statt und dauert im Schnitt zwei bis drei Wochen. Der Versicherte kann sich den Ort selbst aussuchen - die Einrichtungen dort müssen aber natürlich Angebote für das Therapieziel vorhalten.

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Massagen bis Arzneimittel: Dafür zahlt die Krankenkasse

Doch für was genau zahlt die Kasse nun? "Das sind die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel", sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Die Versicherten müssen lediglich die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen leisten. Hinzu kommt ein je nach Kasse gewährter Zuschuss von täglich bis zu 16 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Anreise.

Apropos Prävention: Die meisten Krankenkassen bieten auch sogenannte Präventionsreisen an. "Sie richten sich vorwiegend an Menschen ohne ausgeprägte Beschwerden, die trotzdem etwas für ihre Gesundheit tun möchten", sagt Marini. Das können etwa Berufstätige sein, deren Arbeitszeiten eine Teilnahme an Gesundheitskursen nicht zulassen, oder Versicherte mit hoher zeitlicher Beanspruchung - pflegende Angehörige etwa oder Alleinerziehende.

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dpa

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