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Ärztliche Behandlungsfehler: 2250 Fälle 2014

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2014 gingen 12.053 Beschwerden von Patienten wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. In 2252 Fällen wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt.
2014 gingen 12.053 Beschwerden von Patienten wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. In 2252 Fällen wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt. © dpa

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben im vergangenen Jahr in mehr als 2200 Fällen einen Behandlungsfehler bestätigt.

Das waren in etwa soviel wie im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer (BÄK) am Montag in Berlin mitteilte. Die Ärztevertreter führten die Fehler auch auf die wachsende Zahl von Behandlungsfällen und die steigende Arbeitsbelastung in Kliniken und Praxen zurück. "Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit - und manchmal auch ein Stück darüber hinaus", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK.

Ursache für Behandlungsfehler: Ärzte am Limit

Insgesamt gingen bei den Ärztekammern im vergangenen Jahr 12.053 Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. Das waren nur geringfügig weniger als im Jahr davor. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren erneut Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmfrakturen.

Rund 7700 der Patientenbeschwerden wurden weiterbearbeitet - in 2252 Fällen wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt. Im Vergleich zum Jahr 2014 mit 2243 bestätigten Fälle war dies ein leichter Zuwachs. In 1854 der Fälle wurde im vergangenen Jahr ein Behandlungsfehler beziehungsweise eine mangelnde Risikoaufklärung als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der laut Bundesärztekammer einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete.

Behandlungsfehler - Anlaufstellen für Patienten

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreits als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten laut BÄK gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In rund 90 Prozent der Fälle würden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Infos rund um das Thema Behandlungsfehler und Patientenrechte auf ihrer Webseite zusammengestellt. Dort ist folgende Definition eines "Behandlungsfehler" zu lesen:

"Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende, Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe zu verstehen. Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken und Folgen stellt eine Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag dar und kann unter Umständen Schadensersatzansprüche des Patienten gegen den Behandelnden zur Folge haben."

AFP/ml

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