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Behandlungsfehler: Kassen müssen Opfer unterstützen

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Berlin - Kranken- und Pflegekassen müssen künftig nach Behandlungsfehlern ihren Versicherten helfen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Die Bundesregierung wolle die Patientenrechte neu ordnen

Das sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Samstag auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Die Regelung soll für die etwa 80 Millionen Kassenpatienten gelten.

"Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Der Entwurf eines Patientenrechtegesetzes soll am Montag an Länder und Verbände geschickt werden. Mitte Mai soll er dann vom Kabinett beschlossen werden und zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Die Rechte von Patienten sollen zum ersten Mal in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt werden. Bisher sind sie in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen - zum Teil lückenhaft - geregelt. Wesentliches steht nicht im Gesetz, sondern ist Richterrecht.

Das geplante Gesetz wird das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern. Für den Patienten bedeutet das ein Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen.

Zustimmung von gesetzlichen und privaten Kassen

Der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz, erklärte, langwierige Rechtsstreitereien und Verfahrenstricks zulasten der geschädigten Patienten müssten endlich der Vergangenheit angehören. "Insgesamt sind wir optimistisch, dass es mithilfe des Gesetzes gelingt, die Position der Patientinnen und Patienten zu stärken. Die Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten bereits heute und bekommen dafür hoffentlich Rückenwind durch das neue Gesetz."

Auch der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, begrüßte die Absicht der Bundesregierung, die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln. "Viele wichtige Merkmale, die nun in diesem Gesetz geregelt werden sollen, sind übrigens für die Privatversicherten bereits verwirklicht", erklärte Leienbach.

dapd

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