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Brustimplantate: Frauen fordern Schadenersatz von TÜV

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Toulon - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP haben erneut tausende Frauen Schadenersatz vom TÜV Rheinland gefordert.

Vor dem Handelsgericht der südfranzösischen Stadt Toulon wurde am Freitag die Klage von rund 10.000 Frauen gegen das Zertifizierungsunternehmen verhandelt. Die Anwälte der Frauen werfen dem TÜV und seiner Frankreich-Tochter vor, gegen ihre Kontrollpflichten verstoßen zu haben. Allerdings hatte erst Anfang Juli ein französisches Berufungsgericht den TÜV von jeder Verantwortung freigesprochen.

Der Skandal um die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) war im Jahr 2010 bekanntgeworden: PIP hatte seine Brustimplantate statt mit Spezialsilikon mit billigerem Industriesilikon befüllt, die Kissen reißen leichter und können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschland sind Schätzungen zufolge rund 6000 Frauen betroffen. Der TÜV hatte das Herstellungsverfahren bei PIP zertifiziert, nicht aber die Silikonkissen selbst kontrolliert.

Das Handelsgericht von Toulon verurteilte den TÜV im November 2013 zu Zahlung von Schadenersatz an rund 1700 betroffene Frauen und mehrere Händler. Das Gericht hielt dem TÜV vor, gegen seine "Kontroll- und Aufsichtspflichten" verstoßen zu haben. Am 2. Juli wurde das Urteil aber aufgehoben: Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erklärte, der TÜV habe seine Kontrollpflichten erfüllt und "keinen Fehler" begangen.

Die Anwälte der Frauen wollen gegen diese Entscheidung Revision einlegen. In dem neuen Verfahren in Toulon, das am Freitag verhandelt wurde, wird am 10. Dezember eine Entscheidung erwartet. Der TÜV sieht sich selbst als Opfer des Betrugs durch PIP. Das Unternehmen verweist dabei auch auf die Verurteilung von PIP-Gründer Jean-Claude Mas in Frankreich unter anderem wegen Betrugs am TÜV.

In Deutschland wiesen Gerichte eine Reihe von Schadenersatzklagen gegen den TÜV zurück, eine Klage ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Anfang April legte der BGH diese dem Europäischen Gerichtshof vor. Die Luxemburger Richter sollen klären, wie umfangreich die Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind.

AFP

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