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Schönheits-OP-Verbot für Minderjährige

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Auch junge Leute unterziehen sich schon Schönheitsoperationen.
Auch junge Leute unterziehen sich schon Schönheitsoperationen. © dpa

Berlin - Brustvergrößerung, Mini-Nase, Fettabsaugung: Immer mehr Jugendliche verfallen dem Schönheitswahn. Doch dem will die CDU/CSU Einhalt gebieten: Minderjährige sollen sich keinen unnötigen Operationen unterziehen.

Es bestehe die Gefahr, dass ihr jugendliche Charakter die Folgen der Operation nur schwer oder überhaupt nicht verarbeite, heißt es in einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Entwurf für ein Positionspapier, das bei einer Klausurtagung am Freitag diskutiert werden soll. Über das Papier hatte zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.

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Von allen schönheitschirurgischen Eingriffen werden demnach zehn Prozent bei unter 20-Jährigen vorgenommen, heißt es in dem Papier. Die Gesundheitspolitiker beziehen sich dabei auf eine Statistik des Branchenverbands. Die Zahlen seien aber “uralt“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) am Donnerstag. Neueren Studien zufolge würden bei unter 18-Jährigen nur etwa ein Prozent der Eingriffe vorgenommen. An erster Stelle stehe dabei das Anlegen von Ohren, danach folgten Brustverkleinerungen, Korrekturen der weiblichen Brust beim Mann und Nasenkorrekturen.

Zudem müssten ohnehin immer die Eltern zustimmen, wenn eine solche Operation bei ihrem minderjährigen Kind vorgenommen werden solle. “Wir sehen die Gefahr, dass durch ein generelles Verbot auch die Eingriffe, die eine psychologische Komponente haben, durch das Raster fallen“, sagte die DGPRÄC-Sprecherin.

Die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU wollen auf der Klausurtagung ferner die Einrichtung eines millionenschweren Entschädigungsfonds für jene Patienten fordern, die Opfer ärztlicher Kunstfehler geworden sind. So solle sichergestellt werden, dass schwer Geschädigte nicht das Ende von Gerichtsverfahren abwarten müssten, bevor sie Schadensersatz bekämen. Der Fonds solle auf freiwilliger Basis zum Beispiel durch die Haftpflichtversicherer eingerichtet werden.

dpa

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