Die Bundesregierung attestiert den gespeicherten Daten ein "sehr hohes Schutzniveau". Durch den Mikroprozessor seien die Daten für Dritte unlesbar. Um auf die medizinischen Daten zugreifen zu können, müssen der elektronische Arztausweis und die Gesundheitskarte zusammen in das Kartenterminal geschoben werden. Der Versicherte muss dem Datenzugriff später durch die Eingabe einer PIN-Nummer zustimmen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor.
AFP/dpa