Für die allgemeine fachärztliche Versorgung darf der Weg in der Regel maximal 30 Minuten länger sein als zum nächstgelegenen Mediziner dieser Fachrichtung. Darunter fallen: Augenarzt, Frauenarzt, Hautarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe, Orthopäde, Urologe, Chirurg. Für bestimmte Spezialisten, etwa Radiologen, gilt die Zeit bis zum nächstgelegenen Kollegen plus 60 Minuten.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihre regionalen Gliederungen leisteten lange Widerstand gegen die Vermittlung. Jetzt sicherten sie zu, am Montag (25. Januar) rechtzeitig an den Start zu gehen. KBV-Chef Andreas Gassen bekräftigte aber, eine bessere Steuerung der Arztbesuche mache Terminvergabestellen überflüssig. Die Wartezeiten entstünden, weil es zu viele Patienten gebe, die wegen derselben Beschwerden zu zwei, drei oder sogar noch mehr Fachärzten gingen.
Die gesetzlichen Krankenkassen weisen darauf hin, dass Privat-Patienten in der Regel schneller einen Termin beim Facharzt bekommen als Kassen-Patienten. Daher seien die Servicestellen richtig. Sie könnten auch gut funktionieren, wenn sich die ärztlichen Stellen wirklich darum bemühten. Der Sozialverband VdK meint jedoch, solange es für Ärzte lukrativer sei, Privatpatienten zu behandeln, würden gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe benachteiligt.
Die KBV spricht von einem deutschen «Luxusproblem»: «Während in Deutschland nur 7 Prozent der Patienten länger als zwei Monate auf einen Facharzttermin warten mussten, sind es in Schweden und Norwegen rund ein Drittel.»
Ein Anspruch, zu einem bestimmten Arzt vermittelt zu werden, besteht nicht. Wer den Service nutzt, verwirkt also freiwillig sein Recht auf freie Arztwahl.
Samstag (23. Januar) ist der Stichtag für die niedergelassene Ärzteschaft, solche Servicestellen einzurichten. Am Montag (25. Januar) beginnt dann der Praxistest.
Für akute Verletzungen sind die Terminservicestellen keine Option. Denn grundsätzlich gilt: «Akute Verletzungen sollten auch akut behandelt werden», sagt Prof. Reinhard Hoffmann. Er ist Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Aber wann geht man ins Krankenhaus und wann besser zum niedergelassenen Arzt? «Patienten mit offensichtlich schwereren Verletzungen, die zudem liegend transportiert werden müssen, gehören ins Krankenhaus.»
Wer sich beim Sport offensichtlich den Fuß gebrochen hat oder beim Schlittschuhlaufen schlimm auf das Handgelenk gefallen ist, kann zum niedergelassenen Unfallchirurgen oder Orthopäden oder er kann direkt ins Krankenhaus fahren. Mit leichteren Verletzungen wie einem verknacksten Fuß oder einem gebrochen Finger sollte man eher zum niedergelassenen Arzt gehen. «Am Wochenende natürlich auch direkt damit ins Krankenhaus.» Wer vor zwei Wochen beim Skifahren gestürzt ist und am Wochenende plötzlich Schmerzen im Knie bekommt, gehört aber nicht in die Notfallaufnahme, wie Hoffmann sagt.
Grundsätzlich wird man mit einer akuten Verletzung nicht weggeschickt - weder beim Facharzt, wenn man keinen Termin hat, noch im Krankenhaus, wenn man eigentlich in die Hände eines niedergelassenen Arztes gehört, wie Hoffmann betont. Allerdings muss man unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten rechnen und eine klinische Erstbeurteilung abwarten. Für eine aufwendige apparative «Komplettdiagnostik» müsse man auch in den Kliniken in den meisten Fällen einen Termin machen, sagt Hoffmann. Das gilt zum Beispiel, wenn man zum Abklären einer Verletzung etwa für eine CT- oder MRT-Untersuchung in die Röhre muss.
«Im Prinzip haben Patienten die freie Arztwahl», betont Hoffmann. Wer aber mit jedem Zipperlein ins Krankenhaus fährt oder so die Wartezeit auf Termine umgehen will, erschwere unter Umständen die Versorgung echter Notfälle.
dpa