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Gesetz: Weniger Gift in Gemüse und Obst

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Gemüse
Für elf Pestizide in Lebensmitteln wird ab Montag europaweit der zulässige Höchstwert gesenkt. © dpa

Hamburg - Für elf Pestizide in Lebensmitteln wird ab Montag europaweit der zulässige Höchstwert gesenkt. Umweltorganistationen sprechen von einem wichtigen Schritt zum Schutz des Verbrauchers.

Die Verordnung betreffe viele Lebensmittel wie Trauben, Paprika oder Gurken, erklärten die Umweltorganisationen Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany). Seit 2005 regelt eine Verordnung die Vereinheitlichung von EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide in Lebensmitteln.

Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und Greenpeace konnten jedoch nach eigenen Angaben in der Vergangenheit belegen, dass bei Einhaltung jener EU-Höchstmengen häufig eine akute Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei. So seien beispielsweise in Trauben, die in deutschen Supermärkten verkauft wurden, das fortpflanzungsschädigende Pilzbekämpfungsmittel Procymidon gefunden worden. Der Verzehr könne besonders die Gesundheit von Kindern gefährden.

Die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) räumte den Angaben zufolge ein, dass viele Rückstandshöchstgehalte Anlass für gesundheitliche Bedenken gäben. In einer Verordnung von 2009 sei daraufhin die Absenkung der Höchstgehalte beschlossen worden, die am Montag nun rechtskräftig werde, heißt es in der Verordnung der EU-Kommission. Neben Procymidon betreffe dies auch unter anderem die Pestizide Dimethoat, Methomyl oder Ethephon. Für jedes Lebensmittel, das jene Pestizide enthält, wurde darin ein neuer Höchstgehalt festgelegt.

Kombinationswirkungen von Pestiziden bleiben unberücksichtigt

Greenpeace-Experte Manfred Santen sprach von einem ersten Schritt in die richtige Richtung. Denn die Verordnung berücksichtige nur einen kleinen Teil der tatsächlich zu beanstandenden Regelungen. Greenpeace und und die österreichische Umweltorganisation Global 2000 hätten 2008 in einer Studie nachgewiesen, dass eine Vielzahl der von der EU Kommission festgelegten Höchstgehalte als “nicht sicher“ einzustufen seien. Ein zusätzliches Problem sind Greenpeace und PAN Germany zufolge auch mögliche Kombinationswirkungen zwischen den Pestizidwirkstoffen, die bei der Festlegung von Höchstgehalten unberücksichtigt sind.

DAPD

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