Sondermöbel anschaffen: Sondermöbel wie ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder ein Stehpult sorgen ebenfalls dafür, dass Arbeitnehmer häufiger aufstehen. Die Anschaffung dieser Sondermöbel können sie vom Arbeitgeber in der Regel aber nicht verlangen, erläutert Nasterlack von der DGAUM. Etwas anderes gilt nur, wenn sie eine körperliche Behinderung wie eine eingesteifte Hüfte haben, die solche Sondermöbel erforderlich macht.