Wer allerdings mit mehreren Freunden in der Freizeit mit dem Auto fährt und erwischt wird, der muss mit einer Strafe rechnen und mitunter tief in die Taschen greifen. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, werden nicht nur 200 Euro Bußgeld pro Person fällig, sondern auch eine Anzeige.
Bei Kontrollen auf dem Wall in Dortmund hat die Polizei Dortmund daher kürzlich verschärft Autos überprüft, in denen mehr als zwei Personen saßen.
Doch nicht nur bei gemeinsamen Autofahrten drohen Strafen. Wer sich nicht an das Besuchsverbot hält und erwischt wird, muss laut dem Land NRW ebenfalls 200 Euro Bußgeld zahlen.
Beim Zusammenleben von mehreren Personen gibt es hingegen beim Kontaktverbot in NRW einige Ausnahmen. So verstoßen Wohngemeinschaften (WGs), in denen mehr als zwei nicht-miteinander verwandte Personen zusammenleben gegen keine Richtlinien, da es sich dabei um "häusliche Gemeinschaften" handelt.
Ebenfalls erlaubt, allerdings nicht empfohlen ist es, die Begleitperson trotz des Kontaktverbotes innerhalb eines Tages zu wechseln. So ist es möglich, mit jemandem - in ausreichendem Abstand - joggen zu gehen und anschließend mit einer anderen Person einzukaufen.
Da das Kontaktverbot während des Coronavirus, wegen dem Ärzte und Pfleger in NRW zur Arbeit verpflichtet werden sollen, nur für den öffentlichen Raum und mehr als zwei Personen gilt, dürfen sich außerdem auch Paare weiterhin sehen.
Wer allerdings mit einer großen Gruppe in einem Park unterwegs ist und dabei noch grillt oder ein Picknick veranstaltet, der bekommt 250 Euro Bußgeld aufgebrummt wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung des Landes NRW aufgebrummt.
Wer statt zu Grillen, wo es die Wahl zwischen Holzkohle und Briketts gibt, während des Coronavirus lieber zum Imbiss geht, könnte auch dort redensartlich in ein Fettnäpfchen treten. Denn der Verzehr von "Speisen oder Getränken im Umkreis von 50 Metern um diejenige gastronomische Einrichtung, in der die Speisen erworben wurden", kostet den Kunden nach den neuen Richtlinien aufgrund des Coronavirus 200 Euro.
Aus Spaß in der Freizeit ein Shoppingcenter, wie die Thier-Galerie in Dortmund, zu besuchen, kostet den Besucher sogar das Doppelte.
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Eine saftige Strafe gibt es auch dafür, eine andere Person anzuhusten. Wer dies nachweislich absichtlich tut, der muss sogar wegen der hohen Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus mit einer Anzeige wegen versuchter oder vollendeter Körperverletzung rechnen.
Die Höhe der Strafe hängt dann davon ab, "ob der 'Anhustende' infiziert ist und der 'Angehustete' sich infiziert", wie das Land NRW beschreibt.
Das Kontaktverbot hat auch auf private Veranstaltungen, wie Beerdigungen und Hochzeiten große Auswirkungen. So sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete nur noch "im engsten Familien- und Freundeskreis" erlaubt.
Die gleichen Regelungen gelten für standesamtliche Hochzeiten. Da Gemeinden aktuell wegen des Coronavirus keine Gottesdienste ausüben dürfen, müssen kirchliche Trauungen verschoben werden sofern dies möglich ist. malm
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