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Krank im EU-Ausland: Wer trägt die Kosten

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EU-Gesundheitskarte.
EU-Gesundheitskarte. © dpa

Trotz Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte kann es sein, dass gesetzlich Versicherte beim Arztbesuch im EU-Ausland die Behandlungskosten vorstrecken müssen.

Sie sollten nach der Reise die Arztrechnung und alle Belege für Medikamente bei ihrer Kasse einreichen, rät das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl. Diese erstatte die Kosten dann entsprechend der Regeln im Behandlungsland.

Eine andere Möglichkeit ist, sich die Ausgaben nach den deutschen Vertragssätzen erstatten zu lassen, erläutern die Verbraucherschützer. Dann dürfe die Kasse allerdings 5 bis 12 Prozent des Rechnungsbetrags als Verwaltungsentgelt einbehalten.

Die Europäischen Krankenversicherungskarte ist auf die Rückseite jeder elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Um bei einem medizinischen Notfall im Ausland nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die die Kasse nicht übernimmt, sei es sinnvoll, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, betonen die Experten.

dpa

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