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Krankenakte: Das darf der Patient

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Krankenakte: Patienten haben kein Recht aufs Original
Krankenakte: Patienten haben kein Recht aufs Original © dpa

Baierbrunn - Therapie oder Diagnose - der Arzt dokumentiert seine Behandlung laufend. Jeder Patient hat das Recht darauf zu erfahren, was in seiner Krankenakte steht. Doch es gibt Grenzen.

Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt, berichtet die "Apotheken Umschau". Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Patienten können aber entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gehen zu ihren Lasten.

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